Anpassung der Vereinbarung der Standesamtsumlage für die Stadt Trostberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2024 ö beschließend 6

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließen die Mitglieder des Gemeinderates, die Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamts Tacherting auf das Standesamt Trostberg in § 2 wie folgt anzupassen:

Die Gemeinde Tacherting übernimmt den finanziellen Aufwand, der durch die Übertragung der Aufgaben des Personenstandswesens der Stadt Trostberg entsteht, nach folgender Regelung:

Die Gemeinde Tacherting zahlt als Gegenleistung für die Übernahme der Standesamtsgeschäfte ab dem 01.01.2025 eine jährliche Standesamtsumlage, die sich aus dem ungedeckten Aufwand für das Standesamt Trostberg nach folgender Berechnung und Verteilung ergibt: Das Rechnungsergebnis des UA 0501 Standesamt des Vorjahres wird anteilig nach den vom Bayerischen Landesamt für Statistik mitgeteilten Einwohnerzahlen zum Stand 31.12. des Vorvorjahres aufgeteilt.
Damit sind sämtliche Kosten der übernommenen Standesamtsgeschäfte inklusive der Sach- und Personalkosten mit Ausnahme größerer Investitionen (§ 3) abgegolten.“

Diese Änderung der Vereinbarung soll zum 01.01.2025 Inkrafttreten.

Sämtliche weiteren Inhalte der bisherigen Vereinbarung bleiben unberührt.

Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass sich auch die Gemeinde Altenmarkt dieser neuen Regelung mit der Stadt Trostberg anschließt.

Die Kommunal- und die Standesamtsaufsicht werden über die Anpassungen informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.01.2025 09:38 Uhr