Haushalt 2025; Beratung und Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö beschließend 12

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließen die Mitglieder des Gemeinderats folgende Satzung:

Haushaltssatzung der Gemeinde Tacherting, Landkreis Traunstein,
für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Tacherting folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt 


a)
im Verwaltungshaushalt




in den Einnahmen und Ausgaben mit

        18.875.000 € 

b)
im Vermögenshaushalt




in den Einnahmen und Ausgaben mit

        10.274.500 € 

ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.650.000 € festgesetzt.

§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.


Nachrichtlich:
Die für 2025 gültigen Hebesätze wurden in der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Tacherting (Hebesatzsatzung) vom 29.11.2024 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A:        310 v.H.
Grundsteuer B:        310 v.H.
Gewerbesteuer:        320 v.H.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2025 12:39 Uhr