Wasser- und Abwassernetz der Gemeinde Türkenfeld / hier: Vorstellung der Vorstudien-Ergebnisse zur notwendigen Ertüchtigung der Pumpen im Bereich Wasser und Abwasser sowie Beschluss über das weitere Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Ausgangslage / Problemstellung => WARUM DAS GANZE?
Wie dem Gemeinderat bekannt, ist teilweise rascher Handlungsbedarf i. B. auf die Ertüchtigung bzw. den teilweisen Austausch der Pumpen im Kontext Wasser und Abwasser geboten (sog. „Pumpstationen“). Eingesetzt werden die Pumpen u. A. zum kontrollierten Abpumpen von Wasser bei Starkregenereignissen, zum Ausgleich von Höhenunterschieden im laufenden Betrieb des Netzes sowie zum Pumpen von Frischwasser.
Gründe für die notwendige Ertüchtigung bzw. den Austausch der Pumpen sind deren Alter, fehlende Ersatzteile, mangelnde Wartbarkeit und eine in den meisten Fällen veraltete elektronische Steuerung (inkl. durchgehender Fernwartbarkeit). Nachdem sich der Gemeinderat langfristig für ein nachhaltiges Sanierungskonzept i. B. auf das (Ab)-Wassernetz entschlossen hat und sich dieses Vorhaben auch in der Gebührenkalkulation widerspiegelt, stellt die Sanierung der Pumpen einen wichtigen Baustein dar. 

Herangehensweise und Gegenstand der heutigen Ratsbefassung => WIE SIND WIR BISLANG VORGEGANGEN?
Eine Bestandsaufnahme aller im Gemeindegebiet vorhandener Pumpstationen sowie deren Ausstattung durch das Büro HPE im Sinne einer Vorstudie hat stattgefunden. In Abstimmung mit dem Abwasserzweckverband und der Gemeindeverwaltung wurden Handlungsoptionen erarbeitet, die dem Gemeinderat im Rahmen der heutigen Sitzung vorgestellt werden sollen.  Ebenfalls sollen dem Gremium Fördermöglichkeiten dargelegt werden. Verbunden mit der Maßnahme sind Energieeinsparungen. 

An dieser Stelle wird auf die angefügte Präsentation verwiesen.

Fazit / Empfehlung / Kostenschätzung => WAS WIRD EMPFOHLEN? WELCHE KOSTEN SIND ZU ERWARTEN UND WELCHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN GIBT ES?
Die Vorstudie zeigt klar auf, dass der bislang „nur“ vermutete Handlungsbedarf klar gegeben ist. 
Im Sinne eines ganzheitlichen Vorgehens empfiehlt es sich darüber hinaus, das Projekt nicht über einen zu langen Zeitraum zu strecken, sodass idealerweise in allen Stationen ähnliche oder gleiche technische Komponenten verbaut werden, was den späteren Unterhalt deutlich erleichtert. 

Grobkostenschätzung Ertüchtigung ELEKTRONIK:


Grobkostenschätzung Ertüchtigung MASCHINENTECHNIK/ eigentliche Pumpen, …:




Vsl. Honorare f. Planungsleistungen ELEKTRONIK (sofern alle Leistungsphasen gezogen werden):

Projekt A22-20037 
Gemeinde Türkenfeld – Abwasser- und Wasserpumpstationen 
Techn. Ausrüstung 
Honorarberechnung nach HOAI 2021, gemäß § 54, Kostenannahme vom 30.06.2022 Tabelle § 56 Abs. 1 Technische Ausrüstung 
 Anrechenbare Kosten: 
 296.000,00€ 
 Honorarzone: 
 II 
 Honorarsatz: 
 Basishonorarsatz 
 Erbrachte Leistungen: 
 98% = 61.946,17€ 
 Zuschlag: 7% 
 4.336,23€ 
 Zwischensumme: 
 66.282,40€ 
 Nebenkosten: 3 % 
 1.988,47€ 
 Netto Honorar: 
 68.270,87€ 
 19% MwSt 
 12.971,47€ 
 Brutto Honorar: 
 81.242,34€ 
 

Vsl. Honorare Planungsleistungen MASCHINENTECHNIK (sofern alle Leistungsphasen gezogen werden): 

Projekt A22-20037 
Gemeinde Türkenfeld – Abwasser- und Wasserpumpstationen 
Techn. Ausrüstung 
Honorarberechnung nach HOAI 2021, gemäß § 54, Kostenannahme vom 30.06.2022 Tabelle § 56 Abs. 1 Technische Ausrüstung 
 Anrechenbare Kosten: 
 282.000,00€ 
 Honorarzone: 
 II 
 Honorarsatz: 
 Basishonorarsatz 
 Erbrachte Leistungen: 
 98% = 59.713,88€ 
 Zuschlag: 7% 
 4.179,97€ 
 Zwischensumme: 
 63.893,85€ 
 Nebenkosten: 3 % 
 1.916,82€ 
 Netto Honorar: 
 65.810,67€ 
 19% MwSt 
 12.504,03€ 
 Brutto Honorar: 
 78.314,70€ 
 

Fördermöglichkeiten:
Hier scheinen zwei Förderbereiche denkbar, wobei sich deren tatsächliche Anwendbarkeit erst im Laufe des weiteren Verfahrens validieren lässt:

A)  Staatliche Förderung von PLANUNGSKOSTEN
Erstellung von Machbarkeitsstudien für das Abwassernetz
▪ Klärung von technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur die Treibhausgasminderung des Abwassernetzes 
o Aufnahme der Bestandssituation nach LPH1 mit Potenzialanalyse der Maßnahmen
o Erarbeitung einer Vorentwurfsplanung nach LPH2
o Erarbeitung einer Entwurfsplanung mit Auslegung der Technologien und Komponenten nach LPH3
o Bei Bedarf: Stellung von Genehmigungsanträgen und Abstimmungsprozessen nach LPH4
▪ Fördermöglichkeit von 50 % (keine maximale Fördersumme)
▪ Bewilligungszeitraum 12 Monate

B)  Staatliche Förderung von UMSETZUNGSKOSTEN
Einsatz effizienter Querschnittstechnologien beim Abwassernetz
▪ Förderung von Sanierungs-/Umbaumaßnahmen im kommunalen Abwassernetz zur Energieeinsparung
o Sanierungsmaßnahmen mit Austausch von Pumpen und Motoren inkl. Schaffung von effizienten Netzstrukturen
o Installation von energieeffizienten Pumpen & Motoren auch mit Frequenzumrichter
▪ Fördermöglichkeit von 30 % (keine maximale Fördersumme)
▪ Bewilligungszeitraum 24 Monate



Weitere Begleitung des Projektes durch das Büro HPE:
Wie in der Vorstudie aufgezeigt, handelt es sich beim Austausch aller Pumpen, den notwendigen Berechnungen und auch der Herleitung von Fördermöglichkeiten um ein komplexes Unterfangen. Die Verwaltung schlägt darum vor, in enger Abstimmung mit dem Abwasserzweckverband das Büro HPE mit der weiteren Begleitung des Projekts zu beauftragen, sodass dieses zur Ausschreibungsreife getrieben werden kann. Aufzusetzen wäre dabei auf den Ergebnissen der heute gezeigten Vorstudie. 




Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Generell: Kosten sind (langfristig) über die Wasser- und Abwassergebühren zu refinanzieren + entsprechende Zahlungsströme in den Haushalten der Folgejahre abzubilden. 

Aktuelle Kostenschätzung Gesamtprojekt (brutto; etwaige staatliche Förderungen noch nicht in Abzug gebracht): 670 TEUR. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Vorstudie „Pumpentausch“ zur Kenntnis. Gleichzeitig beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, ein detailliertes Umsetzungskonzept inkl. Zeitplanung zu erarbeiten und alle relevante Ausschreibungen für die Durchführung der Arbeiten in die Wege zu leiten. Voraussetzung f. d. Durchführung der vorgenannten Ausschreibungen der eigentlichen Umsetzungsarbeiten ist dabei das Vorliegen konkreter staatlicher Förderzusagen, weshalb der Bürgermeister gleichzeitig ermächtigt wird, in Zusammenarbeit mit dem Büro HPE alle notwendigen Förderanträge zu stellen. 

Die notwendigen Leistungen durch das Büro HPE werden mit dem heutigen Beschluss beauftragt (siehe Sachvortrag), wobei hier angelehnt an die Leistungsphasen vorzugehen ist, sodass im Falle der Nicht-Zusage staatlicher Förderungen auch ein Umsteuern und ggf. zeitliches Strecken des Projekts „Pumpensanierung“ möglich wäre (vgl. Sachvortrag). 

Vor entsprechenden Auftragsvergaben für die eigentliche Umsetzung des Projekts ist der Gemeinderat erneut mit dem Thema zu befassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2022 07:50 Uhr