Bauantrag; Neubau von vier Doppelhaushälften mit vier Garagen auf dem Grundstück "Donauschwabenstraße 3", Fl. Nr. 392/1 Gem. Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Das 988 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. Das bestehende Wohnhaus wird beseitigt.

Es sind zwei Doppelhäuser geplant. Die Grundfläche beträgt 10,23 m x 11,24 m. Die geplanten Gebäude haben eine Wandhöhe von 6,37 m, Firsthöhe 9,36 m. Das geplante Satteldach hat eine Neigung von 28°. Auf dem Baugrundstück werden 8 Stellplätze geschaffen, vier Garagen und vier Stellplätze. Die Abstandsflächen kommen auf dem Grundstück bzw. dem öffentlichen Grund zu liegen. 


Die GRZ I beträgt 0,23, die GRZ II 0,31. Die GFZ 0,47
Die Parameter des Bebauungsplans sind damit eingehalten.

Die Verwaltung schlägt vor – abhängig von der angestrebten späteren Teilungsart der Grundstücke – auf die im Bebauungsplan festgelegten Mindestgrundstücksgrößen im Beschlussvorschlag hinzuweisen. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung von vier Doppelhaushälften auf dem Grundstück Fl. Nr. 392/4 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt.
Folgende Stellungnahme wird abgegeben: An der Mindestgrundstücksgröße von 450 m² wird festgehalten. Bei einer angedachten Grundstücksteilung ist dies zu beachten.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2022 07:50 Uhr