Breitbandausbau in der Gemeinde / hier: Start einer Initiative zur Prüfung der Nacherschliessbarkeit (innerörtlich) gelegener und heute nicht erschlossener Anwesen [sog. Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)]


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Wie dem Gemeinderat bekannt, war Türkenfeld eine der ersten Gemeinden Bayerns, die um das Jahr 2010 herum aus eigenem Antrieb und mit eigenen Mitteln ein sog. FTTH-Breitbandnetz (= „Glasfaser in jedes Haus“) errichtet hat. Zum damaligen Zeitpunkt wurde allen Immobilien-Eigentümern angeboten, bei Abschluss eines entsprechenden Vertrags kostenfrei einen entsprechenden Anschluss zu erhalten. Von dem Angebot machten zum damaligen Zeitpunkt ~ 75% der Haushalte Gebrauch. In der aktuellen Wahlperiode dann wurden über den sog. „Höfeausbau“ mit staatlicher Unterstützung rund 40 außerhalb des zusammenhängend bebauten Struktur gelegene Anwesen nacherschlossen.

Die Tatsache, dass bei der ersten Ausbauwelle nicht alle Immobilienbesitzer (bzw. die damaligen Besitzerinnen und Besitzer) einen Glasfaseranschluss haben errichten lassen, rächt sich nun für einzelne Bürgerinnen und Bürger. Hinzu kommt, dass durch Nachverdichtungen Glasfaser-Leitungskapazitäten in einzelnen Straßenzügen erschöpft sind. So kann beispielsweise beim Abriss eines alten Einfamilienhauses ein dort dann neu errichtetes Doppelhaus nicht zwangsläufig gleichwertig mit Breitbandanschlüssen erschlossen werden.

In den letzten beiden Jahren hat sich eine zweistellige Zahl an Bürgerinnen und Bürger an die Gemeinde gewandt und darum gebeten, nach Mitteln und Wegen zu suchen, Nachanschlüsse zu ermöglichen. Das Nacherschliessungspotential in der Gemeinde wird auf > 100 Anschlüsse sowie ggf. vorbereitende Arbeiten für in Planung befindliche Baugebiete geschätzt. 

Nachdem entsprechende Gespräche aufgrund der Förderbedingungen lange nicht zum Erfolg führten, scheint nun ein Ansatz gefunden, wie mit staatlicher Förderung (80-90%, analog „Höfe-Ausbau“ eine innerörtliche Nacherschliessung möglich wäre):

Im Rahmen der sog. „bayerischen Gigabitrichtlinie“ (Details: siehe unten) wäre folgendes Verfahren zu durchlaufen:

Stufe 1: Voruntersuchung und Durchführung der Markterkundung 
=> hier wird anbieterseitig geprüft, wie viele Anschlüsse (= Adressen) Stand heute nicht über die Mindestanschlussleistungen verfügen

Stufe 2: Durchführung des Auswahl- und Förderverfahrens

ff. je nach Ausgang der Stufen 1+2

Die Kosten für die zwingend notwendige Begleitung durch ein externes Fachbüro liegen bei 4.880,00 € für Stufe 1 und werden staatlicherseits mit 5.000,00 € gefördert.
Sollte nach Abschluss der Stufe 1 (und der sich dann abzeichnenden Sinnhaftigkeit des Aktivierens der Stufe 2) Stufe 2 durchlaufen werden, fallen Kosten in Höhe von 7.870,00 €. 

Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der heutigen Sitzung die Durchführung von Stufe 1 zu beschließen. Abhängig vom Ausgang des Verfahrens ist dann über Stufe 2 ff. zu entscheiden.

WICHTIG: Sofern die vorgenannten Schritte ein förderfähiges Nacherschliessungspotential aufzeigen, kann mit einer Förderung in Höhe von 80-90% der Kosten gerechnet werden. Der Gemeinderat müsste dann aber diskutieren, ob der Differenzbetrag zu 100% von der Gemeinde getragen wird ODER die jeweiligen Immobilienbesitzer diese zu tragen haben. Die Verwaltung tendiert zu einer Eigenbeteiligung der profitierenden Haushalte, nachdem in der ersten Ausbauwelle alle damals potentiell Betroffenen die Chance auf eine kostenfreie Erschließung hatten (was damals auch kommuniziert wurde).  


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Informationen zur Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR):

Fördergegenstand
Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an private oder kommunale Netzbetreiber (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).

Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind im Wirtschaftlichkeitslückenmodell die Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke und im Betreibermodell die Ausgaben für die Errichtung der passiven Infrastruktur abzüglich der Pachteinnahmen.

Höhe der Förderung
Die Gigabitförderung orientiert sich an den Gebietskategorien im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP).
Der Förderhöchstbetrag ergibt sich aus der Anzahl der zu erschließenden Adressen. Finanzschwache Gemeinden können von einer Härtefallregelung profitieren. Mit Förderätzen zwischen 80 % und 90 % sowie maximalen Förderbeträgen zwischen 3 Mio. Euro und 8 Mio. Euro je Gemeinde unterstützt der Freistaat den Gigabitausbau massiv. Mobilfunkstandorte können in Förderprojekten berücksichtigt werden.

Beratung
Die Breitbandmanager an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beraten die Gemeinden zur Gigabitrichtlinie und den weiteren Fördermöglichkeiten.




Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Kosten für Stufe 1 heben sich auf (Ausgaben gedeckt durch staatliche Förderung); Haushaltsansätze für beide Zahlungsströme geplant. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat strebt an, im Rahmen staatlicher Förderprogramme den Breitband-Anschluss bislang nicht erschlossener Grundstücke/ Immobilien zu unterstützen. Aus diesem Grund beschließt der Gemeinderat die Voruntersuchung und Durchführung der Markterkundung wie im Sachvortrag beschrieben zu den im Sachvortrag genannten Kosten durch das Büro corwese GmbH. 

Beschluss

Der Gemeinderat strebt an, im Rahmen staatlicher Förderprogramme den Breitband-Anschluss bislang nicht erschlossener Grundstücke/ Immobilien zu unterstützen. Aus diesem Grund beschließt der Gemeinderat die Voruntersuchung und Durchführung der Markterkundung wie im Sachvortrag beschrieben zu den im Sachvortrag genannten Kosten durch das Büro corwese GmbH. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2023 14:18 Uhr