Bauantrag: Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen, Mozartstraße 4 und 4a, Fl. Nr. 237/1, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Das 1.221 m² große Grundstück, welches aktuell mit einem Wohnhaus bebaut ist, liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.

Es wird eine Grundstücksteilung in zwei Teile beabsichtigt. Auf dem hinteren Grundstück ist eine Doppelhaushälfte (Mozartstraße 4b = de facto Einfamilienhaus, im Bauantrag aber als Doppelhaushälfte bezeichnet) und auf dem vorderen Grundstück ist die Errichtung eines Doppelhauses (Mozartstraße 4 und 4a) geplant.
Nach Teilung des Grundstückes beträgt die Grundstücksgröße 762,86 m². Hier zählt auch die Zufahrt hinzu.



Das Doppelhaus hat eine Grundfläche von insgesamt 129,98 m².
Die traufseitige Wandhöhe beträgt 4,82 m bzw. bei den Dachgauben 5,41 m. 
Die Firsthöhe beträgt 9,01 m.

Der Bauherr beantragt von folgender Festsetzung des Bebauungsplanes eine Befreiung:

  • Nr. 2.8: Widerkehre sind mit einer maximalen Breite von 1/3 der Gebäudelänge zulässig.

Im Süden des Doppelhauses sind zwei Gauben mit einer Firsthöhe von 6,99 m und einer Breite je Gaube von ca. 4 m geplant. Die Gesamtbreite des Gebäudes liegt bei 12,09 m. Demnach überschreitet die Gesamtlänge der geplanten Gauben die im Bebauungsplan festgesetzte maximale Breite der Gauben.  Als Begründung nennt der Bauherr unter anderem die erforderliche Belichtung der Räume an der Gebäudetrennwand sowie gestalterische Aspekte. Nach Meinung der Verwaltung bewegt sich die erbetene Befreiung grds. im Rahmen des Vertretbaren, zumal in den letzten Jahren die Bedeutung von Dachgauben für die Nutzbarkeit von Dachgeschossen deutlich zugenommen hat (vgl. auch geänderte Bauordnung bzgl. Genehmigungsfreiheit). Alle anderen Parameter bzw. Vorgaben des Bebauungsplans werden eingehalten. 

Nachrichtlich: Ob das Landratsamt tatsächlich einen Befreiungstatbestand gegeben sieht oder die geplante Wiederkehre auch ohne Befreiung genehmigungsfähig ist, muss sich im weiteren Verfahren zeigen. Die Verwaltung schlägt vor, den Befreiungswunsch bereits in der heutigen Sitzung zu behandeln, um etwaige Zeitverzüge im weiteren Verfahren zu vermeiden. 









       

Die GRZ I beträgt 0,19 und die GRZ II 0,32. 
Die GFZ liebt bei 0,32.
Das Satteldach ist mit einer Dachneigung von 38° geplant.




Auf dem Grundstück werden vier Stellplätze sowie die Abstandsflächen nachgewiesen.



Beschlussvorschlag:

1.        Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Garage, Mozartstraße 4 und 4a, Fl. Nr. 237/1, Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

2.         Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Befreiung bzgl. der Überschreitung der Breite der Dachgauben wird erteilt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Garage, Mozartstraße 4 und 4a, Fl. Nr. 237/1, Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Befreiung bzgl. der Überschreitung der Breite der Dachgauben wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.05.2023 14:37 Uhr