Bauantrag: Neubau einer Doppelhaushälfte (de facto Einfamilienhaus) mit Garage, Mozartstraße 4b, Fl. Nr. 237/1, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Das 1.221 m² große Grundstück, welches aktuell mit einem Wohnhaus bebaut ist, liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.

Laut Bauantragsunterlagen beabsichtigt der Bauherr eine Teilung des Grundstückes in zwei Teile. Auf dem hinteren Grundstück ist eine Doppelhaushälfte (Mozartstraße 4b, de facto Einfamilienhaus, in den Bauantragsunterlagen aber „Doppelhaushälfte“ genannt) geplant. Auf dem vorderen Grundstück ist die Errichtung eines Doppelhauses (Mozartstraße 4 und 4a) beabsichtigt (vgl. vorangehenden TOP – Bau eines Doppelhauses).
Nach Teilung des Grundstückes beträgt die Grundstücksgröße 459,79 m².


Das Gebäude hat eine Grundfläche von 77,21 m².
Die traufseitige Wandhöhe beträgt 4,26 m und die Firsthöhe 7,36 m.



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Die GRZ I beträgt 0,21 und die GRZ II 0,35. Die GFZ liebt bei 0,18.
Das Satteldach ist mit einer Dachneigung von 38° geplant.




Auf dem Grundstück werden zwei Stellplätze sowie die Abstandsflächen nachgewiesen.


Nach Meinung der Verwaltung werden alle relevanten Parameter des Bebauungsplans eingehalten. 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage, Mozartstraße 4b, Fl. Nr. 237/1, Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage, Mozartstraße 4b, Fl. Nr. 237/1, Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.05.2023 14:37 Uhr