Bauantrag: Erneuerung des Dachgeschosses, Errichtung eines zusätzlichen Zwerchgiebels am bestehenden Wohnhaus und einer neuen Doppelgarage als Ersatzbau, Wolfgasse 13, Fl. Nr. 963/1, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 ö 8

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung am 19.01.2022 wurde die Bauvoranfrage zur Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses und die Errichtung einer Garage behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Antrag wurde am 30.08.2022 durch den Bauherren zurückgenommen.

Auf dem 748 m² großen Grundstück, Fl. Nr. 963/1, Gemarkung Türkenfeld, welches bereits 1961 mit einem Einfamilienhaus bebaut wurde, wird nun die Erweiterung des Einfamilienhauses mit zusätzlich benötigten Wohnraum geplant. 




Der Satteldachstuhl soll erneuert und nach dem technischen Stand energetisch ertüchtigt werden, um im Dachgeschoss zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Dadurch ergibt sich eine neue Firsthöhe von 7,01 m und eine Dachneigung des Hauptdaches von 35°.
Ergänzend soll ein Zwerchgiebel mit einer Dachneigung von 52,5° und einer Höhe von 6,36 m an der Südfassade den Wohnraum im EG erweitern und die vorhandene Raumhöhe im Wohnraum aufbrechen und für Belichtung sorgen.

Die bestehende, beengte Doppelgarage soll im Zuge der Umbaumaßnahme beseitigt und durch eine angemessene neue Doppelgarage ersetzt werden. Die Höhe der neu geplanten Garage beträgt 2,99 m, die Breite 7,20 m und die Länge 7,75 m.

Das Grundstück weist im Bestand starke Höhensprünge auf. Das Gelände fällt von Ost nach West um ca. 2,20 m ab und legt das Kellergeschoss frei. Zur Verbesserung der Nutzbarkeit der direkten Garten- und Terrassenfläche und zur Reduzierung der Barrieren insbesondere am Hauseingang, soll das an das Haus angrenzende Gelände in Teilbereichen aufgeschüttet werden.

Das Grundstück ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück übergreifend als „Fläche für die Landwirtschaft dar“, wobei das Bestandgebäude legitim auf Basis eines Bauantrags aus dem Jahr 1961 errichtet wurde, weshalb die FNP-Einordnung von untergeordneter Bedeutung ist. In dem Bereich ist ein Reihengräberfeld verzeichnet, weshalb – je nach Eingriff – vermutlich weitere Auflagen bei Erdarbeiten zu erfüllen werden. 

Die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen ist unter folgenden Voraussetzungen gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB grundsätzlich zulässig, wobei die Verwaltung diese Prämissen als erfüllt ansieht:
Das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden (Baugenehmigung v. 28.09.1961 liegt vor). 
Die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen und 
Bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird (hier: Eigentümer+ zwei weitere Familienangehörige)  

Die Abstandsflächen können zum Teil nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.
Hierfür liegt für das gemeindliche Grundstück Fl. Nr. 964, Gemarkung Türkenfeld eine Abstandsflächenübernahmeerklärung vor. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung für das benachbarte Grundstück Fl. Nr. 963/4, Gemarkung Türkenfeld liegt dem Bauantrag noch nicht bei. Diese wird jedoch nachgereicht.


Die Zufahrt des Grundstückes ist durch ein Geh- und Fahrtrecht auf dem gemeindlcihen Grundstück Fl. Nr. 964, Gemarkung Türkenfeld, gesichert.

Die Zulässigkeit des Vorhabens wird das Landratsamt bzw. die zuständige Fachstelle im weiteren Verfahren prüfen.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Erneuerung des Dachgeschosses, Errichtung eines zusätzlichen Zwerchgiebels und der Errichtung einer neuen Doppelgarage als Ersatzbau auf dem Grundstück Wolfgasse 13, Fl. Nr. 963/1, Gemarkung Türkenfeld, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Erneuerung des Dachgeschosses, Errichtung eines zusätzlichen Zwerchgiebels und der Errichtung einer neuen Doppelgarage als Ersatzbau auf dem Grundstück Wolfgasse 13, Fl. Nr. 963/1, Gemarkung Türkenfeld, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 07:44 Uhr