1) Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses mit zwei integrierten Verkaufsflächen, Bahnhofstraße 9, Fl. Nr. 118/2, Gemarkung Türkenfeld
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 11.04.2023 erteilt.
2) Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 PKW-Stellplätzen, Emminger Weg 2, Gemarkung Türkenfeld
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 23.03.2023 erteilt.
3) Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Geltendorf; Aufstellung der Einbeziehungssatzung "OT Petzenhofen, Flur Nrn. 1748 und 1748/1", Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB
Mit der Einbeziehungssatzung soll eine eindeutige, planungsrechtliche Grundlage für eine gemischte bauliche Nutzung im Bereich der zentralen Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 1748 und 1748/1, Gemarkung Walleshausen, in Anlehnung an den bereits in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhandenen Baubestand (§ 34 BauGB) der Ortslage Petzenhofen gesichert werden. Besondere Festsetzungen sind für das Satzungsgebiet entbehrlich, da infolge des Einfügungsgebotes nach § 34 BauGB im Bereich der Einbeziehungssatzung ohnehin nur solche Vorhaben zulässig sind, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, der Gestaltung etc. auch in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen lassen.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Die Planunterlagen sind während der o. g. Auslegungsfrist auch im Internet unter folgendem Link:
4) Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Schondorf; 3. Änderung und Erweiterung, sowie Teilaufhebung des Bebauungsplan Ortsmitte, frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Schondorf hat in seiner Sitzung am 10.04.2019 die Durchführung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Ortsmitte“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung wurde erweitert und anfangs als „Urbanes Gebiet“ nach § 6a BauNVO ausgewiesen.
Folgende Ziele sollen mit der Erweiterung des Umgriffs der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ verfolgt werden:
- Steuerung des Baurechts im Geltungsbereich im Hinblick auf den Erhalten der dörflichen gewachsenen Struktur im Sinne der vorhanden Mischnutzung
- Ausweisung eines der Lage und Vornutzung angemessenen Baurechts
- Konfliktlösung bezüglich der Emissions-/Immissionsproblematik
Nachdem sich die Umsetzung eines Urbanen Gebietes schwer mit den genannten Zielen vereinbaren ließ, liegt nun ein neuer Entwurf für die 3. Änderung vor. Dieser sieht statt eines Urbanen Gebietes nun ein Mischgebiet vor. Außerdem werden Teile des geltenden Bebauungsplanes, die lediglich nachrichtlich übernommenen Grundstücke im Bahnbesitz, welche bahnbetrieblich gewidmet sind, aus dem Geltungsbereich genommen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird für den südlichen Teil durch die Bahnhofstr. und die Uttinger Str. (St 2055) sowie im Osten durch die Bahnstrecke Mering-Weilheim begrenzt. Die (obere) Bahnhofstraße ist zudem Teil des Geltungsbereichs und stellt den nördlichen Teilbereich des Plangebiets dar. Der Aufhebungsbereich erstreckt sich neben dem Bahnhof Schondorf mit dem nördlich gelegenen (ehemaligen) Güterschuppen auf die westlich davon und westlich der Bahnhofstraße liegenden Gleisanalgen.
Die Planunterlagen sind während der o. g. Auslegungsfrist auch im Internet unter folgendem Link:
5) Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München – Regionaldaten 2021
Die Regionaldaten 2021 wurden vom Planungsverband veröffentlicht.