Anpassung der Kindergarten- und Kinderkrippengebühren in Folge eines deutlich gestiegenen Defizits zum 01.09.2023 sowie Schaffung von Planungssicherheit für die Folgejahre


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.06.2023 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Ausgangslage:
Wie im Rahmen der Beratungen des Gemeindehaushalts 2023 erläutert, sind die Kosten im Bereich der frühkindlichen Betreuung (Kindergärten & Kinderkrippe) in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen als die Einnahmen. Spürbar angewachsen ist damit auch das Defizit, das alljährlich durch die Gemeinde zu stemmen ist. Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Lage (Energiekrise des Jahres 2022/23, Inflation, …) hatte sich der Gemeinderat bewusst entschieden, die Elterngebühren im Kindergartenjahr 2022/23 nicht zu erhöhen. Damit unterscheidet sich Türkenfeld von vielen umliegenden Kommunen bzw. Trägern (freier) Kinderbetreuungseinrichtungen, die bereits zum 01.01.2023 teils deutlich an der „Gebührenschraube“ gedreht haben (siehe Marktvergleich unten).

Nachdem zu erwarten ist, dass die Kosten im Bereiche der Kinderkrippe bzw. Kindergärten im Jahr 2023 (vgl. Tarifabschlüsse mit Einmalzahlungen im Jahr 2023 ff, …) weiter steigen, erscheint ein Gegensteuern zum neuen Kindergartenjahr 2023/24 nun unausweichlich. 

Die dem Gemeinderat heute vorgelegte Entscheidungsvorlage wurde im Rahmen eines Präsenztermins am 10.05.2023 mit den Vorsitzenden der Elternbeiräte sowie dem zuständigen Referenten besprochen. Die Notwendigkeit der Anpassung der Gebühren wurde allg. bestätigt. 
Im Rahmen des Termins wurde über Für und Wider regelmäßiger Gebührenanpassungen gesprochen (siehe Beschlussvorschlag 2). Gesamthaft betrachtet ist die dadurch entstehende Planungssicherheit für alle Beteiligten ein hohes Gut. Eine andere Variante wäre, die Regel-Erhöhungen zeitlich zu begrenzen (z. B. auf zwei oder drei Jahre). Der Bürgermeister hat vorgeschlagen und zugesagt, im Sinne einer sich bessernden Defizit-Lage aktiv ein Aussetzen der Erhöhungen anzubieten. Die angepasste Sitzung soll aus Gründen der Transparenz und Vereinfachung aber den regelmäßigen Anpassungs-Rhythmus enthalten. 


Rahmenbedingungen sowie Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben (und damit des durch die Gemeinde zu tragenden Defizits):
Betrachtet man die Einnahmen- und Ausgabenseite im Bereich der Kinderbetreuung, ist festzustellen, dass die Ausgaben in den letzten Jahren deutlich stärker angewachsen sind als die Einnahmen. Bzgl. der Einnahmen ist dabei wichtig zu wissen, dass die staatlichen Zuschüsse hierbei den Löwenanteil bilden; die durch die Eltern zu entrichtenden Gebühren sind eine nachgelagerte aber ebenfalls wichtige Einnahmen-Säule.

Gesamtdefizit im Bereich „frühkindliche Betreuung“ in der Gemeinde Türkenfeld | laufende Kosten (sämtliche Einnahmen gegen sämtliche Ausgaben gerechnet – wichtig: bezogen nur auf laufende Kosten, alle geplanten Investitionen wie Heizungssanierungen, Aufwertung der Räume, Sanierung Fassaden, etc. werden durch die Gemeinde aus einem separaten Topf ohne staatliche Zuschüsse oder Elternbeiträge bedient; diese Investitionskosten sind in den nachfolgenden Defizit-Zahlen NICHT enthalten): 
Defizit 2020: -385.000 EUR
Defizit 2021: -388.000 EUR
Defizit 2022: -416.000 EUR
Defizit 2023: > -600.000 EUR (aktuelle Annahme)

Die größten Positionen auf der EINNAHMEN-Seite (Beispiel-Jahr 2022, Einnahmen 2023 aufgrund schwankender Auslastungszahlen schwer prognostizierbar, vermutlich leicht unter den Zahlen des Jahres 2022 liegend):
  • Staatliche Zuschüsse: 923.000 EUR
  • Elterngebühren: 187.000 EUR 

Die größten Positionen auf der AUSGABEN-Seite (Beispiel-Jahr 2023):
Personalkosten inkl. Personalnebenkosten
  • Personalkosten (inkl. Nebenkosten): 1,374 Mio. EUR
  • Unterhalt der Gebäude, Energiekosten, Versicherungen, etc.: 238.000 EUR

Legt man den Fokus auf die letzten Jahre, sind die größten Kostensteigerungen im Bereich Personal zu suchen. Hier war und ist es gesellschaftlicher Konsens, dass Fachpersonal besser als in der Vergangenheit bezahlt werden soll. Die schlägt sich wiederum deutlich in der Kostenstruktur nieder.

Exemplarisch wird hier die Gehaltsentwicklung (Jahresbrutto ohne Arbeitgeberanteil, Entgeltgruppe 8A SuE, 39 Std / Woche) einer Erzieherin in Vollzeit dargestellt. Nicht eingerechnet sind hier weitere Gehaltsbestandteile wie z. B. zusätzliche freie Tage, die in den letzten Tarifverhandlungen vereinbart wurden:

Jahr 
Gesamt pro Jahr (Brutto)
2018
39.400 €
2019
40.548 €
2020
42.956 €
2021
44.718 €
2022
48.395 €
Prognose 2023
50.800 €
damit Steigerung seit 2018 um ~ 29%)bzw. seit 2020 (letzte Anpassung der Elternbeiträge) um ~ 18%. 

Prognose 2024
54.000 €
Annahme: Schlichtungsergebnis Öff. Dienst OHNE Einmalzahlungen

Ebenfalls stark gestiegen sind die Kosten für Heizung, Strom, Wasser sowie den Gebäudeunterhalt (z. B. anstehender Heizungsaustausch KiGa Sumsemann, Fassaden-Sanierungen, …).  



Blick in den Landkreis:
Anfang 2023 wurden seitens des Landratsamtes einige Vergleichszahlen zu bereits beschlossenen Gebührenerhöhungen in allen Landkreis-Kommunen zusammengestellt. Demnach
  • … wurden in 57% der Krippen und 50% der Kindergärten die Beiträge schon zum 1.1.23 erhöht; diese Zahlen sind im bisherigen Jahresverlauf nochmals gestiegen.
  • … lag der Durschnittsprozentsatz i. B. auf die Gebührenerhöhung im Landkreisschnitt bei 16% (zuletzt Gemeinde Maisach um ~ 20%). 



Vorschlag für eine Anpassung der Kindergarten- und Kinderkrippengebühren zum 01.09.2023 (Erhöhung um 15% - letzte Anpassung im Jahr 2020 erfolgt) – siehe Beschlussvorschlag A:

Kinderkrippe (2 Gruppen á 12 Kinder im KiHa Pfiffikus)

Buchungszeit
Elternbeitrag ALT
(gem. Beschluss 2020)
Elternbeitrag NEU
In Klammern ()  = netto Elternbeitrag (= abzgl. Staatszuschuss) 



abzgl. staatlicher Zuschuss für die Eltern (andere Zuschüsse des Bundes bzw. Landes fließen direkt an die Gemeinde und fließen in die Kalkulation mit ein)
3-4
200 € (100 €)
230,00 € (130,00 €)
pauschal 100 EUR;
wird direkt seitens des Staates an die Eltern ausbezahlt (Antrag muss selbst gestellt werden) 
4-5
250 € (150 €)
287,50 € (187,50 €)

5-6
300 € (200 €)
345,00 € (245,00 €)

6-7
350 € (250 €)
402,50 € (302,50 €)

7-8
400 € (300 €)
460,00 € (360,00 €)

8-9
450 € (350 €)
517,50 € (417,50 €)

> 9
490 € (390 €)
563,50 € (463,50 €)




Kindergärten (inkl. Integrations-Kindergarten-Gruppen)
(3 Regelgruppen á 25 Kinder im KiHa Pfiffikus, 1 Regelgruppe mit 25 Kindern im KiGa Sumsemann, 2 Integrationsgruppen á 15 Kinder im KiGa Sumsemann)

Buchungszeit
Elternbeitrag ALT
In Klammern () = netto Elternbeitrag (= abzgl. Staatszuschuss) 
Elternbeitrag NEU
In Klammern () = netto Elternbeitrag (= abzgl. Staatszuschuss) 


abzgl. staatlicher Zuschuss für die Eltern (andere Zuschüsse des Bundes bzw. Landes fließen direkt an die Gemeinde und fließen in die Kalkulation mit ein)
3-4
Nicht buchbar
Nicht buchbar
pauschal 100 EUR;
wird seitens des Staates direkt an die Gemeinde bezahlt und verrechnet mit den vorgenannten Gebühren
4-5
125 €    (25 €)
143,75 €    (43,75 €)

5-6
150 €    (50 €)
172,50 €    (72,50 €)

6-7
175 €    (75 €)
201,25 €    (101,25 €)

7-8
200 €    (100 €)
230,00 €    (130,00 €)

8-9
225 €    (125 €)
258,75 €    (158,75 €)

> 9
245 €    (145 €)
281,75 €    (181,75 €)





Ergänzender langfristiger Vorschlag (siehe Beschlussvorschlag B): Schaffung von Planungssicherheit für alle Beteiligten (Eltern & Gemeinde) i. B. auf die Gebührenentwicklung durch jährliche moderate Anpassungen:
Immer mehr Kommunen gehen dazu über, weniger stark auf kurzfristige Defizitentwicklungen zu reagieren. Meist sind damit dann nämlich Gebührenanpassungen im hohen einstelligen bzw. zweistelligen Prozentbereich verbunden (wie im vorliegenden Fall, nachdem in den Vorjahren bewusst auf Anpassungen verzichtet wurde). Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, dem Beispiel anderer Gemeinden zu folgen und im jährlichen Rhythmus die Betreuungsgebühren moderat anzupassen. Dies hilft, sog. „Spitzen“ abzufedern und schafft Planungssicherheit für Eltern und Gemeinde.
Eine jährliche Anpassung zu Beginn des Betreuungsjahres (= September, erstmalig zu Beginn des KiGa-Jahres 2024/25 am 01.09.2024) um 4% scheint hier zielführend und verhältnismäßig. 



Änderungssatzung zur Anpassung der Kindergartengebühren:

Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Türkenfeld (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KGS) vom 26.07.2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.11.2022

Der Gemeinderat beschließt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.04.1998 (GVBI. S. 796, BayRS, 2020-1-1-I) in Verbindung mit Art. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Türkenfeld (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KGS) vom 26.07.2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.11.2022

§ 1

§ 4 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
„(3)  Für die Betreuungsarten werden folgende Sätze festgesetzt:

  1. Kindergarten- und Integrationsbetreuung
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
143,75 €
5 – 6 Std.
172,50 €
6 – 7 Std.
201,25 €
7 – 8 Std.
230,00 €
8 – 9 Std.
258,75 €
Über 9 Std.
281,75 €

  1. Kinderkrippe
Buchungszeit
Kosten pro Monat
3 – 4 Std.
230,00 €
4 – 5 Std.
287,50 €
5 – 6 Std.
345,00 €
6 – 7 Std.
402,50 €
7 – 8 Std.
460,00 €
8 – 9 Std.
517,50 €
Über 9 Std.
563,50 €

Die Betreuungsgebühren werden ab dem 1.9.2024 jährlich zu Beginn eines Kindergartenjahres um jeweils 4% (gerechnet vom Vorjahreswert) erhöht. Die Anlage zum § 4 Abs. 3 wird Bestandteil der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung “
       

§ 2        Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. September 2023 in Kraft.


Türkenfeld, den 



Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister 



Anlage zur Kindertagesstättengebührensatzung:

§ 4 Abs. 3 KGS
Für die Betreuungsarten werden folgende Sätze festgesetzt:

       Gültig ab  01.09.2020:

  1. Kindergarten- und Integrationsbetreuung
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
125,00 €
5 – 6 Std.
150,00 €
6 – 7 Std.
175,00 €
7 – 8 Std.
200,00 €
8 – 9 Std.
225,00 €
Über 9 Std.
245,00 €


  1. Kinderkrippe
Buchungszeit
Kosten pro Monat
3 – 4 Std.
200,00 €
4 – 5 Std.
250,00 €
5 – 6 Std.
300,00 €
6 – 7 Std.
350,00 €
7 – 8 Std.
400,00 €
8 – 9 Std.
450,00 €
Über 9 Std.
490,00 €


Gültig ab 01.09.2023
  1. Kindergarten- und Integrationsbetreuung
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
143,75 €
5 – 6 Std.
172,50 €
6 – 7 Std.
201,25 €
7 – 8 Std.
230,00 €
8 – 9 Std.
258,75 €
Über 9 Std.
281,75 €

  1. Kinderkrippe
Buchungszeit
Kosten pro Monat
3 – 4 Std.
230,00 €
4 – 5 Std.
287,50 €
5 – 6 Std.
345,00 €
6 – 7 Std.
402,50 €
7 – 8 Std.
460,00 €
8 – 9 Std.
517,50 €
Über 9 Std.
563,50 €



Gültig ab 01.09.2024
  1. Kindergarten- und Integrationsbetreuung
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
149,50 €
5 – 6 Std.
179,40 €
6 – 7 Std.
209,30 €
7 – 8 Std.
239,20 €
8 – 9 Std.
269,10 €
Über 9 Std.
293,02 €

  1. Kinderkrippe
Buchungszeit
Kosten pro Monat
3 – 4 Std.
239,20 €
4 – 5 Std.
299,00 €
5 – 6 Std.
358,80 €
6 – 7 Std.
418,60 €
7 – 8 Std.
478,40 €
8 – 9 Std.
538,20 €
Über 9 Std.
586,04 €



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Mehreinnahmen durch die Anpassung zum 01.09.2023 (Bezugswert: Einnahmen im HH-Jahr 2022): 
ab September 2023 um ~ 7 TEUR (für das Haushaltsjahr 2023)
ab dem Jahr 2024 um ~ 30 TEUR (für das Haushaltsjahr 2024); 
=> damit Senkung des Defizits um diesen Betrag. 


Beschlussvorschlag:


A)
Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Betreuungsgebühren wie im Sachvortrag dargestellt sowie die Änderungssatzung der Kindergarten-Gebührensatzung zum 01.09.2023.

B) 
Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus, die Betreuungsgebühren ab 01.09.2024 jährlich zu Beginn des Kindergartenjahres um 4% (gerechnet vom jeweiligen Vorjahreswert) anzupassen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Betreuungsgebühren wie im Sachvortrag dargestellt sowie die Änderungssatzung der Kindergarten-Gebührensatzung zum 01.09.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus, die Betreuungsgebühren ab 01.09.2024 jährlich zu Beginn des Kindergartenjahres um 4% (gerechnet vom jeweiligen Vorjahreswert) anzupassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2023 10:08 Uhr