Bauantrag: Errichtung einer Fahrzeug- und Gerätehalle mit einer Betriebswohnung, Bachfeld, Fl. Nr. 718/1, 781/2, Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.06.2023
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das Vorhaben wird anteilig auf den Grundstücken Fl. Nr. 718/1 (1009 m²) und Fl. Nr. 718/2 (2.961 m²) errichtet. Insgesamt haben beide Grundstücke zusammen eine Größe von 3970 m². Beide Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mischgebiet Stangl“, der in jüngerer Vergangenheit ausdrücklich mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Unternehmens des Antragstellers aufgestellt wurde.
Das Gebäude hat eine Grundfläche von 22,70 m x 11,00 m. Die Wandhöhe Süd beträgt 5,50 m, die Wandhöhe Nord beträgt 6,50 m. Die Firsthöhe liegt bei 8,40 m. Das asymmetrische Satteldach soll mit einer Dachneigung von 20 ° und 35 ° errichtet werden. Die GRZ des Hauptgebäudes liegt bei 246,5 m². Die Grundfläche für Vordächer, Balkone und Terrassen liegt bei 51,025. m².
Es werden 5 Stellplätze auf dem Grundstück Fl. Nr. 718/2, Gemarkung Türkenfeld (Bereich 6) errichtet.
Der Bebauungsplan sieht für den Bereich 3, in welchem das Bauvorhaben errichtet werden soll, eine Baugrenze vor. Die Baugrenze wird im Süden durch die Errichtung eines Balkons um 1,125 m überschritten. Um die Wohnqualität der Betriebswohnung aufzuwerten, beantragt der Bauherr deshalb eine Befreiung über die Festsetzung Nr. 4.4 im Bereich 3.
Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans werden in ihrer Gesamtheit eingehalten.
Beschlussvorschlag:
- Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Fahrzeug- und Gerätehalle mit einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Bachfeld, Fl. Nrn. 718/1 und 718/2, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Das Einvernehmen zur beantragten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze im Süden durch die Errichtung eines Balkons um 1,125 m wird erteilt.
Beschluss
- Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Fahrzeug- und Gerätehalle mit einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Bachfeld, Fl. Nrn. 718/1 und 718/2, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Das Einvernehmen zur beantragten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze im Süden durch die Errichtung eines Balkons um 1,125 m wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2023 10:08 Uhr