Bauantrag; Anbau einer Glasüberdachung mit Windschutzverglasung (kalt) auf die bestehende Terrasse des Wohnhauses, Riedstraße 8, Fl. Nr. 43/4, Gemarkung Zankenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.06.2023 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück FlNr. 43/4 Gemarkung Zankenhausen befindet sich im Innenbereich von Zankenhausen und wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „M  Gemischte Baufläche“ dargestellt.  
In diesem Bereich besteht kein Bebauungsplan, daher ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Über einem Teil der bestehenden Süd-Terrasse soll eine Glasüberdachung (4,50 m x 3,66 m) mit Windschutzverglasung (kalt) errichtet werden.

Die Abstandsflächen kommen auf dem Grundstück zu liegen. 

Das Grundstück hat eine Größe von 670 m². Die GRZ beträgt 0,20 und die GFZ 0,28.

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 









Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag Anbau einer Glasüberdachung mit Windschutzverglasung (kalt) auf die bestehende Terrasse des Wohnhauses, Riedstraße 8, Fl. Nr. 43/4, Gemarkung Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag Anbau einer Glasüberdachung mit Windschutzverglasung (kalt) auf die bestehende Terrasse des Wohnhauses, Riedstraße 8, Fl. Nr. 43/4, Gemarkung Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2023 10:08 Uhr