Energiewende vor Ort: Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Frischwasserpumpstation Peutenmühle zur Erzeugung von Eigenstrom / hier: Beschlussfassung durch den Gemeinderat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Die Verwaltung hat die Stadtwerke Fürstenfeldbruck um ein Angebot für die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach der Frischwasser-Pumpstation in Pleitmannswang gebeten. Der Energieverbrauch dort liegt aktuell bei circa 60.000 kWh p.a. Damit ist die Pumpstation nach der Schule der größte kommunale Stromverbraucher im Gemeindegebiet. Durch den Austausch der Pumpen im Rahmen eines Förderprogramms (Anträge bereits gestellt), soll der Energieverbrauch deutlich sinken.  

Aufgrund der sehr überschaubaren Größe der Dachfläche hat der Arbeitskreis Energie zunächst von einer Installation abgeraten.

Weil die Stadtwerke aber angeboten haben, 7.500 Euro der Installationskosten aus dem Regional-Fonds zu übernehmen, scheint die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme gegeben. Folglich würde auch die im Vergleich zum Jahresverbrauch „kleine“ Anlage einen gewissen Beitrag leisten, der begrüßenswert ist. 

Die Stadtwerke bieten die Installation einer 4,3 kWp-großen Anlage zum Preis von 10.104,95 EUR an. Die erzeugte Strommenge liegt bei circa 3.700 kWh pro Jahr. 

Details zu (erwarteter) Wirtschaftlichkeit, etc. können den angefügten Dokumenten entnommen werden. 

Von den o. g. Kosten werden unabhängig von der beauftragten Variante 7.500 Euro aus dem Regional-Fonds der Stadtwerke getragen. Diese können folglich in Abzug gebracht werden.

Der Arbeitskreis Energie empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme angesichts der Förderung (Gespräch Bgm. Staffler / J. Brix). 

VOR einer finalen Auftragsvergabe sollte eine abschließende Prüfung der elektrotechnischen Anlage der Station erfolgen um sicherzustellen, dass ein Großteil des erzeugten Stroms trotz der hohen Grundlast der Pumpen 1:1 im Gebäude verwendet werden kann. 



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Je nach Entscheidung des Gemeinderats.
Wichtig: Die Maßnahme wurde im Haushalt 2023 nicht eingeplant, nachdem von einer Umsetzung erst im Jahr 2024 auszugehen ist. 



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Maßnahme wie vorgeschlagen. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, entsprechende Aufträge zu vergeben. Voraussetzung ist eine abschließende Prüfung der elektrotechnischen Anlagen in der Liegenschaft.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Maßnahme wie vorgeschlagen. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, entsprechende Aufträge zu vergeben. Voraussetzung ist eine abschließende Prüfung der elektrotechnischen Anlagen in der Liegenschaft.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2023 10:12 Uhr