Gemeindliches Wassernetz / hier: Vergabe div. Arbeiten im Rahmen einer Sammelausschreibung aufgrund akutem Handlungsbedarf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Im Zuge zweier Neubebauungen im Gemeindegebiet Türkenfeld (Echinger Str. 12, Zankenhausen und Zugspitzstr. 3, Türkenfeld) wurde festgestellt, dass die Hauptwasserleitung im jeweiligen Privatgrundstück liegt. Grundsätzlich ist die Gemeinde für die Hauptwasserleitung (= Versorgungsleitung) verantwortlich, unabhängig davon, ob diese auf öffentlichem Grund (= Regelfall) oder in Privatgrundstücken liegen. In wenigen Fällen bestehen Dienstbarkeiten der jeweiligen Privatgrundbesitzer zur Duldung der Wasserleitung, Duldung etwaiger Reparaturen, etc. In den beiden genannten Fällen in der Echinger Str. 12 sowie in der Zugspitzstr. 3 bestehen solche Dienstbarkeiten bisher nicht und die jeweiligen Grundstückseigentümer streben diese auch nicht an. 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Dienstbarkeit ohnehin immer die schlechtere Lösung, da im Falle eines Rohrbruches zwangsläufig Privatgrund in Anspruch genommen werden muss, um die Leitung zu reparieren. In den hier aufgezeigten Fällen wird die Leitung wohl auch durch Garagen oder sonstige Nebengebäude überbaut werden, sodass im Falle eines Rohrbruches erheblicher Mehraufwand zur Reparatur dieser nötig wird.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Wasserleitung jeweils auf öffentlichen Grund (=Straße) zu legen, was im Falle der Echinger Str. 12 eine Verlegung von mindestens 50 m Länge und im Falle der Zugspitzstr. 3 eine Verlegung von ca. 20 m zur Folge hat. Mit Kosten von 600,- € netto pro Meter muss gerechnet werden. Speziell im Falle der Echinger Straße soll allerdings zunächst mittels Suchschlitzen festgestellt werden, wo die Wasserleitung genau verläuft, da die Bestandspläne unvollständige bzw. zum Teil falsche Daten liefern.

Zusätzlich zu diesen genannten Arbeiten empfiehlt die Verwaltung die Ertüchtigung einer Wasserleitung in Burgholz, vom Anwesen Burgholz 2a bis Burgholz 3, auf einer Länge von rund 180 m. Auf diesem Leitungsabschnitt wurden in den vergangenen Wochen bereits 4 Wasserrohrbrüche festgestellt, von denen 3 kostenaufwändig behoben werden konnten. Der vierte Rohrbruch lässt sich derzeit leider nicht genau lokalisieren, der Wasseraustritt ist hier allerdings derzeit noch nicht sehr stark. 
Die Verwaltung empfiehlt nach Rücksprache mit den Stadtwerken FFB (Betriebsführung Wasser im Gemeindegebiet Türkenfeld) hier den Einzug einer neuen Leitung in die bereits vorhandene Wasserleitung. Dies ist deutlich kostengünstiger als eine Neuverlegung (keine durchgängige Aufgrabung nötig) und aufgrund des derzeit vorhandenen Durchmessers der Leitung auch leistungstechnisch möglich. Geplant ist der Einzug einer kleiner dimensionierten Leitung (derzeitige Leitung DN 100), was aber für die beiden angeschlossenen Häuser ausreichend ist. In diesem Zuge wird dann automatisch auch der noch offene Wasserrohrbruch behoben. Hier sind Kosten von ca. 10.000,- € netto zu erwarten.

Angesichts der erwarteten Auftragssumme (65 TEUR + X (je nach Verlegelänge der Wasserleitung im Fall der Echinger Straße – siehe Haushaltsrechtliche Auswirkungen) ist eine Beschlussfassung des Gemeinderats notwendig. Um hier keine Zeit zu verlieren, bittet die Verwaltung darum, ein Mandat für die Auftragsvergabe an den Günstigstbieter nach erfolgter Ausschreibung zu erhalten. 

Die Ausschreibung an sich soll von einem Ingenieurbüro erfolgen, welches nach Zustimmung des Gemeinderates zum grundsätzlichen Vorgehen beauftragt werden soll. Die Kosten für das Ingenieurbüro sind derzeit nicht bekannt, weil aktuell – wie bereits beschrieben – aufgrund unvollständiger bzw. falscher Bestandsplanunterlagen nicht klar ist, wieviel Rohrleitungsbau und Planungsaufwand damit verbunden sind. 



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Die Gesamtkosten aller hier aufgeführten Arbeiten belaufen sich auf ca. 65.000,- € (+ X (siehe Sachvortrag)) brutto, wobei die Mehrwertsteuer geltend gemacht werden kann. Auf der Haushaltsstelle für Wasserleitungsarbeiten sind derzeit noch knapp 100.000,- € vorhanden. 




Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die im Sachvortrag skizzierten Arbeiten nach einer noch durchzuführenden Ausschreibung an den Günstigstbieter zu vergeben. Für die Ausschreibung wird ein Ingenieurbüro eingeschalten. Der Gemeinderat ist über die Auftragssummen zu informieren. 

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die im Sachvortrag skizzierten Arbeiten nach einer noch durchzuführenden Ausschreibung an den Günstigstbieter zu vergeben. Für die Ausschreibung wird ein Ingenieurbüro eingeschalten. Der Gemeinderat ist über die Auftragssummen zu informieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2023 10:12 Uhr