Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und PKW-Stellplatz, Thünefeldstraße 9 a, Fl. Nr. 67/1, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Das 299 m² große Grundstück befindet sich im Innenbereich und wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „M Gemischte Baufläche“ dargestellt. 
In diesem Bereich besteht kein Bebauungsplan, daher ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und PKW-Stellplatz.

Das Haus hat eine Grundfläche von 10,04 m x 8,84 m.
Die Wandhöhe beträgt 5,43 m, die Firsthöhe 7,50 m. 
Das Satteldach soll mit einer Dachneigung von 25° errichtet werden. 
Die GRZ I beträgt 0,35, die GRZ II liegt bei 0,60. Die GFZ betrögt 0,59.
Es werden 2 Stellplätze auf dem Grundstück errichtet. 
Die Abstandsflächen Die Abstandsflächen liegen auf dem privaten oder dem öffentlichen Grund (Wolfingerstraße).



















Für das Grundstück wurde bereits eine Baugenehmigung am 31.10.2022 mit leicht vom heute vorgelegten Bauantrag abweichenden Maßen erteilt:
Das Haus hat eine Grundfläche von 10,14 m x 7,90 m. 
Die Wandhöhe beträgt 4,02 m, die Firsthöhe 7,22 m. Das Gebäude ist mit Satteldach (Dachneigung 40°) und zwei Gauben geplant. Die GRZ für die Bebauung liegt bei 0,48. 




Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und PKW-Stellplatz auf dem Grundstück Thünefeldstraße 9 a, Fl. Nr. 67/1, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und PKW-Stellplatz auf dem Grundstück Thünefeldstraße 9 a, Fl. Nr. 67/1, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2023 10:12 Uhr