Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und einem PKW-Stellplatz, Thünefeldstraße 9, Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2023 ö 5

Pressetaugliche Texte

Das 288 m² große Grundstück befindet sich im Innenbereich und wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „M Gemischte Baufläche“ dargestellt. 

In der Sitzung am 06.07.2022 wurde das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von Zwei Einfamilienhäusern erteilt.

Alt:
Das Gebäude hat eine Grundfläche von 10,0 m x 7,90 m. 
Die geplante Firsthöhe beträgt 7,22 m, die Wandhöhe 4,11 m. Das Gebäude ist mit Satteldach und einer Gaube geplant. Es ist eine Garage und ein Stellplatz vorgesehen.

Neu:
Das Gebäude hat eine Grundfläche von 10,04 m x 8,84 m. Die geplante maximale Firsthöhe beträgt 8,36 m, die maximale Wandhöhe 6,36 m. Das Gebäude ist mit einem Satteldach (Dachneigung 25°) geplant. Es ist eine Garage und ein Stellplatz vorgesehen.

Die GRZ I beträgt 0,37 und die GRZ II 0,59. Die GFZ liegt bei 0,62.

Die Abstandsflächen liegen auf dem privaten oder dem öffentlichen Grund.


Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Thünefeldstraße 9“, Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Thünefeldstraße 9“, Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2023 13:05 Uhr