Bauantrag: Umbau und Nutzungsänderung des vorhandenen Nebengebäudes auf der Südseite zu einem zusätzlichen Wohnraum, Echinger Straße 22, Fl. Nr. 196/1, Gemarkung Zankenhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2023
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das 2.368 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Der Bauherr beabsichtigt einen Umbau und Nutzungsänderung des vorhandenen Nebengebäudes auf der Südostseite. Aktuell wird das Nebengebäude als Pferdeboxen mit Stroh- und Heuspeicher genutzt und soll in Wohnraum umgewandelt werden.
Äußerlich werden keine baulichen Veränderungen am Baukörper vorgenommen.
Auf dem Grundstück werden aktuell 4 Stellplätze nachgewiesen. Diese entsprechen der gemeindlichen Stellplatzsatzung.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Umbau und Nutzungsänderung des vorhandenen Nebengebäudes auf der Südostseite, Echinger Str. 22, Fl. Nr. 196/1, Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Umbau und Nutzungsänderung des vorhandenen Nebengebäudes auf der Südostseite, Echinger Str. 22, Fl. Nr. 196/1, Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.11.2023 13:05 Uhr