Bauantrag: Abbruch des bestehenden Balkons im 1. OG und Errichtung eines neuen Balkons mit Außentreppe am Wohnhaus, Zugspitzstraße 16, Fl. Nr. 376/1, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2023 ö 7

Pressetaugliche Texte

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt entscheidet der Gemeinderat über die persönliche Beteiligung von GR Jürgen Brix.

Vgl. Artikel 49 Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung / Bayerische Gemeindeordnung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.

Abstimmungsergebnis:
JA:            
NEIN:            


Dieser Bauantrag bezieht sich ausschließlich auf den Abbruch des bestehenden Balkons im 1. OG und die Errichtung eines neuen Balkons mit Außentreppe am Wohnhaus.

Das Grundstück Fl. Nr. 376/1 (Größe 948 m²) befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ und wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „W Wohnbaufläche“ dargestellt. 



Der bestehende Balkon im 1. OG an der Süd-/Westseite soll abgebrochen werden und durch einen Balkon mit Außentreppe ersetzt werden.

Der Balkon (nicht untergeordnet) hat eine Fläche von 25,27 m². Die Außentreppe hat eine Fläche von 7,30 m².



     

GRZ I berechnet 0,15 - zulässig
GRZ II berechnet 0,36 – zulässig

Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein und fügt sich in die umliegende Bebauung ein. 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines neuen Balkons mit Außentreppe auf dem Grundstück „Zugspitzstraße 16“, Fl. Nr. 376/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines neuen Balkons mit Außentreppe auf dem Grundstück „Zugspitzstraße 16“, Fl. Nr. 376/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2023 13:05 Uhr