Bauantrag: Neubau einer Garage und eines außenliegenden Treppenhaues zur Erschließung von 2 WE; Römerstraße 3, Fl. Nr. 267/9, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2023 ö 8

Pressetaugliche Texte

Das 760 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Römerstraße“ (In Kraft getreten 1969) und wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „W - Wohnbaufläche“ dargestellt. Geplant ist der Neubau einer Duplex-Garage mit 4 Stellplätzen und eines außenliegenden Treppenhauses zur Erschließung einer zweiten Wohneinheit im Dachgeschoss.
Nachdem durch das Vorhaben nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden können, werden Befreiungen zur GRZ und GFZ beantragt (siehe unten).


Die geplante Außentreppe soll eine Grundfläche von 11,30 m² und die neue Garage mit Duplexparken eine Grundfläche von 49,14 m² aufweisen.
Aufgrund der Erschließung einer weiteren Wohneinheit, welche zuvor als Kinderzimmer genutzt wurden, erhöht sich die benötigte Stellplatzanzahl von 4 auf 6 Stellplätze. Diese können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.



Befreiung GFZ: 
Im Bebauungsplan ist eine GFZ von 0,40 festgesetzt. Aufgrund der Erweiterung um eine Außentreppe soll sich die GFZ von 0,38 auf 0,41 erhöhen.

Aus Sicht der Verwaltung kann die Befreiung erteilt werden.

Befreiung GRZ:
Im Bebauungsplan ist eine GRZ von 0,17 festgesetzt. Im Bauantrag von 1982 zur Errichtung eines Wohnhauses mit Apotheke wurde eine GRZ von 0,19 genehmigt. Angestrebt wird nun eine GRZ von 0,21.

Vergleichsfälle:
  • Römerstr. 13/13a, GRZ liegt bei 0,20

Aus Sicht der Verwaltung kann die Befreiung zur GRZ erteilt werden. Durch die Errichtung der Außentreppe kann weiterer Wohnraum geschaffen werden, welcher bereits vorhanden ist.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau einer Garage und eines außenliegenden Treppenhauses zur Erschließung von 2 WE auf dem Grundstück Römerstraße 3, Fl. Nr. 267/9, Gemarkung Türkenfeld, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Das Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen (GRZ und GFZ) wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau einer Garage und eines außenliegenden Treppenhauses zur Erschließung von 2 WE auf dem Grundstück Römerstraße 3, Fl. Nr. 267/9, Gemarkung Türkenfeld, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Das Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen (GRZ und GFZ) wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2023 13:05 Uhr