Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2023 ö 13

Pressetaugliche Texte

Abwasserentsorgung im Gemeingebiet / hier: Sachstandsbericht zur Entsorgung von auf dem Schulgelände entstehenden Abwässern sowie Auftragsvergabe für Rückbauarbeiten und Notwendigkeit des Baus von Revisionsschächten entlang der Hauptleitung


Handlungsbedarf 1 – Abwasserentsorgung der Grund- und Mittelschule Türkenfeld

Historische Problemstellung:
Die in den 70er Jahren erbaute Schule wurde mit damals nach Stand der Technik erlaubtem Dreikammersystem zur Klärung der schulischen Abwässer ausgestattet. Insgesamt gab es damals drei Dreikammersysteme, zwei im Innenhof der Schule und eines in der Grünfläche zur Zankenhausener Str. hin. Beim Dreikammersystem werden vereinfacht gesagt in den ersten beiden Kammern die Feststoffe gesammelt bzw. abgesetzt, die dritte Kammer dient der Versickerung der flüssigen Stoffe.
Alle Dreikammersysteme der Schule sind noch in Betrieb, wobei die beiden im Innenhof gelegenen „Kleinkläranlagen“ mittlerweile an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind. Allerdings gibt es nach wie vor die Kammern, sodass die Feststoffe gesammelt werden und „nur“ die flüssigen Stoffe nach den ersten beiden Kammern über das Rohrleitungsnetz zum öffentlichen Kanal gelangen. Die dritte „Kleinkläranlage“ zwischen Schulgebäude und Zankenhausener Straße ist nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Folglich versickern die flüssigen Bestandteile der Abwässer vor Ort. 
Alle ca. 10 – 15 Jahre sind die beiden ersten Kammern mit Feststoffen gefüllt, sodass eine aufwendige und teure Räumung dieser stattfinden muss, um das weitere Rohrleitungsnetz bzw. die Sickergrube nicht zu verstopfen. Bereits vor ca. 4 Monaten mussten deshalb zügig die Kammern der Kleinkläranlage zwischen Schule und Zankenhausener Str. geräumt werden, weil die hier angeschlossenen Toiletten, Waschbecken, etc. nicht mehr abflossen. Die Räumung der Kammern im Innenhof der Schule steht nun kurz bevor. 
Die Entsorgung der Feststoffe stellt eine ebenso große Herausforderung dar, da die Abwässer nicht kontinuierlich an der Kläranlage in Grafrath ankommen, sondern in großen und festen Mengen „auf einen Schlag“. Dies ist auch für den Betrieb der Kläranlage äußerst ungut, da teils die entsprechenden Abwasserwerte nicht mehr eingehalten werden können.

Handlungsvorschlag: 
OPTIMAL: Aus all den genannten Gründen schlägt die Verwaltung deshalb vor, alle Dreikammersysteme rückzubauen und entsprechend dem Stand der Technik an den öffentlichen Kanal anzuschließen. Dabei sollen jeweils die Kammern ausgeräumt und verfüllt werden und mittels Rohrleitung an den Kanal angeschlossen werden. Um dies sinnvoll zu machen ist vorab eine Spülung, Kamerabefahrung und Ortung des vorhandenen Kanalsystems in der Schule nötig. Auch deshalb, weil dadurch eventuell Ressourcen in Form von Rohrleitungen und Grabarbeiten gespart werden können.
Die Ortung des Kanals ist nötig, weil dieser derzeit teilweise nicht durch Schachtdeckel auffindbar ist und wohl über ein paar Ecken durch den Anbau der Schule im Jahr 2000 „überbaut“ wurde. Der Abwasserzweckverband schlägt dringend vor, den Kanal nicht unter Gebäuden verlaufen zu lassen. Diese Arbeiten erscheinen aber erst mit Klarwerden der Abwasserthematik im umzubauenden Schwimmbad sinnvoll, sodass dort in einer Baumaßnahme alles erledigt werden kann. 
Anbei ein Lageplan, der die schriftlichen Ausführungen bildlich darstellen soll:


Ein entsprechendes Angebot des Rahmenvertragsnehmers für Kanalbau in Türkenfeld wurde eingeholt und schließt mit einer Angebotssumme von ca. 55.000,- €. Die Spül- und Ortungsarbeiten werden ebenfalls über den entsprechenden Rahmenvertragsnehmer ausgeführt. Die Ausführung der Spül- und Ortungsarbeiten werden aufgrund der eh notwendigen Räumung der Kammern im Innenhof bereits in den kommenden Wochen durchgeführt. Die Ausführung der Tiefbauarbeiten folgt dann nach Möglichkeit im Anschluss.

KOSTEN-NUTZEN-ABGEWOGEN:
Nach einem Gespräch mit dem Abwasserzweckverband am 10.07.2023 muss angenommen werden, dass die Maßnahme aufgrund der Dimensionierung erst im Jahr 2024 umgesetzt werden kann. Zudem soll im Verfahren geprüft werden, inwieweit die regelmäßige Spülung der an das Abwassernetz angeschlossenen Kammern nicht auch langfristig die kostengünstigste Lösung darstellt. Handlungsbedarf geboten ist in jedem Fall bei der Kammer, die nicht an das Abwassernetz angeschlossen ist. Die Verwaltung empfiehlt deshalb nach Möglichkeit eine „stufenweise“ Erledigung der Arbeiten, beginnend mit Anschlussarbeiten des bisher nicht angeschlossenen Systems.


Handlungsbedarf 2 – Einbau von Revisionsschächten entlang der Haupt-Abwasserleitung (sog. Druckleitung) in Zankenhausen:
Wie dem Gemeinderat bekannt, wird das gemeindliche Abwassernetz seit vergangenem Jahr in regelmäßigen Abständen gespült und kamerabefahren. Dies erfolgt auf allen Hauptleitungen sowie bei den Hausanschlüssen bis zu den Revisionsschächten bzw. bis zur Grundstücksgrenze. Eine der wichtigsten Hauptleitungen befindet sich im Ortsteil Zankenhausen ab der Pumpstation an der Echinger Straße bis zur Peutenmühle. In dieser Leitung werden die gesamten Abwässer des Ortsteils Zankenhausen Richtung Kläranlage abgeleitet. Aufgrund der Länge der Leitung (ca. 1,5 km vom letzten Schacht an der Pumpstation Echinger Str. bis zum ersten Schacht in Peutenmühle) kann diese Leitung bis dato nicht gespült und kamerabefahren werden, da für eine Spülung bzw. Kamerabefahrung eine Maximallänge von 200 – 250 m möglich ist. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung dringend in Absprache mit dem Abwasserzweckverband Obere Amper den Einbau von Revisionsschächten im Abstand von ca. 400 m. Insgesamt sind also 3 Revisionsschächte nötig. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 20.000,- € (Grobkostenschätzung) brutto.

Folgender Beschlussvorschlag wurde abgestimmt:
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, die notwendigen Arbeiten zu vergeben. Sollte eine Vergabe im Kontext der geschlossenen Rahmenverträge nicht möglich sein, ist im Vorfeld eine Ausschreibung durchzuführen. Dem Gemeinderat ist über die tatsächlich entstandenen Kosten Bericht zu erstatten.
Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

Datenstand vom 07.11.2023 13:05 Uhr