Änderung der Benutzungssatzung für schulische Betreuungsangebote / hier: Aufnahme eines weiteren Ausschluss-Kriteriums


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 29.11.2023 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Die rechtsgültige Satzung über die Benutzung der schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote enthält in § 7 Festsetzungen zum Ausschluss vom Besuch bzw. Kündigung durch die Gemeinde. Hier wurden verschiedene Regelungen getroffen, die es der Gemeinde als Träger der schulischen Betreuungsangebote ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen ein Kind vom Besuch der zusätzlichen Betreuungsangebote (Freitagsbetreuung, Ferienbetreuung) auszuschließen oder sogar eine Kündigung durch den Träger auszusprechen. Im Rahmen der Offenen Ganztagsschule fungiert die Gemeinde nicht als Träger der Einrichtung sondern als Kooperationspartner der Regierung von Oberbayern. Bei der OGTS handelt es sich um ein kostenfreies schulisches Angebot, ein Ausschluss ist nur aus wichtigem Grund möglich und liegt in der Zuständigkeit der Schulleitung und Regierung.
In jüngster Vergangenheit kam es hinsichtlich der Gebührenerhebung für die Freitagsbetreuung und Mittagsverpflegung vermehrt vor, dass die Eltern ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind.  In der gültigen Benutzungssatzung ist ein Ausschluss von der Freitagsbetreuung vorgesehen, jedoch nicht der Ausschluss von der Mittagsverpflegung. 
Um hier rechtssicher agieren zu können muss die Satzung über die Benutzung der schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule geändert werden. 
An dieser Stelle möchte die Verwaltung betonen, dass es sich bei einem Ausschluss vom Besuch der Freitagsbetreuung oder bei einem Ausschluss von der Mittagsverpflegung um seltene Ausnahmefälle handelt und zuvor alle Möglichkeiten zur Vermeidung eines Ausschlusses ausgeschöpft wurden.


Wichtig: Für nahezu alle Kinder, deren Eltern entsprechende Zahlungen nicht leisten können, übernimmt der Staat die Kosten. Allerdings muss hierfür ein Antrag gestellt werden. Die Gemeinde unterstützt bei der Antragstellung. Dennoch ist es in Einzelfällen wichtig, den Ausschluss von den Betreuungsangeboten auch wg. fehlender Zahlung für Mittagsverpflegung androhen zu können um einen bewussten Druckpunkt zu setzen.  



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem Änderungsvorschlag zu und beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der der schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule:

Satzung zur Änderung
 der Satzung
über die Benutzung der schulischen Betreuungsangebote
an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld 
vom 29.11.2023



Aufgrund des Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796, Bayerische Rechtssammlung, Gliederungsnummer 2020-1-1-I), erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der schulischen Betreuungseinrichtung an der Grundschule Türkenfeld, zuletzt geändert durch Satzung vom 09.08.2018.


§ 1

(1)        Die Überschrift zu § 7 wird ergänzt durch „Ausschluss von der Mittagsverpflegung“  

(2)        § 7 wird ergänzt durch Absatz 3:
„Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann von der kostenpflichtigen Mittagsverpflegung ausgeschlossen werden, wenn die Eltern oder Personensorgeberechtigten trotz Mahnung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und mit zwei Monatsbeiträgen der Mittagsverpflegungsgebühren im Rückstand sind.“



§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. 



Türkenfeld, den 




Gemeinde Türkenfeld 
Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Änderungsvorschlag zu und beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der der schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule:

Satzung zur Änderung
 der Satzung
über die Benutzung der schulischen Betreuungsangebote
an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld 
vom 29.11.2023



Aufgrund des Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796, Bayerische Rechtssammlung, Gliederungsnummer 2020-1-1-I), erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der schulischen Betreuungseinrichtung an der Grundschule Türkenfeld, zuletzt geändert durch Satzung vom 09.08.2018.


§ 1

  1. Die Überschrift zu § 7 wird ergänzt durch „Ausschluss von der Mittagsverpflegung“  

  1. § 7 wird ergänzt durch Absatz 3:
„Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann von der kostenpflichtigen Mittagsverpflegung ausgeschlossen werden, wenn die Eltern oder Personensorgeberechtigten trotz Mahnung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und mit zwei Monatsbeiträgen der Mittagsverpflegungsgebühren im Rückstand sind.“



§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. 



Türkenfeld, den 




Gemeinde Türkenfeld 
Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.12.2023 09:51 Uhr