Bauantrag: Errichtung einer Lagerhalle, Nähe Moorenweiser Straße, Fl. Nr. 718/2, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö 6

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mischgebiet Stangl“, der in jüngerer Vergangenheit ausdrücklich mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Unternehmens des Antragstellers aufgestellt wurde. Geplant ist im Norden die Errichtung einer Lagerhalle.




Das Gebäude hat eine Grundfläche von 27,00 m x 7,00 m. Die GRZ des Hauptgebäudes liegt somit bei 189 m². 
Die Wandhöhe beträgt vom unteren Bezugspunkt aus 6,00 m. Die Firsthöhe beträgt vom unteren Bezugspunkt aus 6,85 m. Das Pultdach soll mit einer Dachneigung von 7° errichtet werden. 
Die Abstandsflächen kommen auf dem Grundstück zu liegen. 



Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Nähe Moorenweiser Str., Fl. Nr. 718/2, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Nähe Moorenweiser Str., Fl. Nr. 718/2, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2024 16:00 Uhr