Änderung der Gebührensatzung für schulische Betreuungsangebote/ hier: Anpassung der monatlichen Verpflegungsgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Gegenstand der heutigen Befassung ist die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld“. Wichtiger Bestandteil dieser Satzung sind die Erhebung sowie die Höhe der Verpflegungsgebühren für das Mittagessen sowie den sog. „Nachmittagssnack“.
Das angebotene Mittagessen steht allen Schülerinnen und Schülern offen, wird aber hauptsächlich im Rahmen der Offenen Ganztagsschule genutzt. Bis zu 120 Mittagessen werden täglich ausgegeben. Das Personal in der „Cantina“ ist darauf bedacht, ein gutes und gesundes Essen zuzubereiten und hält sich zudem an eine wirtschaftliche, sparsame und nachhaltige Betriebsführung.   

Trotz aller Bemühen ist die Schülerverpflegung im Betrieb der „Cantina“ stark defizitär und wird trotz Anpassung der Gebühren weiter steigen (vsl. Defizit im Jahr 2023: 65.000 Euro). Dem Gemeinderat ist diese Tatsache bekannt und es ist der politische Wille, anstelle eines externen Caterers mit eigenem Personal täglich frisch und regional zu kochen.
  
Angesichts der enorm steigenden Energie- und Lebensmittelpreise sowie ein stetiger Anstieg der Personalkosten sowie höhere Kosten für den laufenden Betrieb (Wartungen, Reparaturen, Ersatzbeschaffungen u.v.m) ist eine moderate Anpassung der monatlichen Pauschalen zum 01.01.2023 um 5% unvermeidbar

Zur formalen Umsetzung muss die Gebührensatzung angepasst werden, was mit der heutigen Beschlussvorlage erfolgen soll.  


***





Beschlussvorschlag:
Zur Umsetzung der Erhöhung der Verpflegungsgebühren erlässt der Gemeinderat folgende Satzung: 


Satzung zur Änderung der

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
schulischen Betreuungsangebote 
an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld (SchBA-GS) 
vom 24.11.2022

Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 KAG in der Fassung in der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (Gemeinde‑ und Verordnungsblatt S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2021 (Gemeinde‑ und Verordnungsblatt S. 638) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld:


§ 1

§ 5 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„(2) Die Verpflegungsgebühren werden über monatliche Pauschalen erhoben.
  1. Folgende Pauschalen werden für die Mittagsverpflegung je Schüler/in erhoben:
  1. Monatliche Pauschale von 29,40 Euro bei regelmäßig  2  Essen pro Woche (Paket 1)
  2. Monatliche Pauschale von 44,10 Euro bei regelmäßig  3  Essen pro Woche (Paket 2)
  3. Monatliche Pauschale von 59,85 Euro bei regelmäßig  4  Essen pro Woche (Paket 3)

  1. Folgende Pauschalen werden für den Nachmittags-Snack je Schüler/in erhoben:
  1. Monatliche Pauschale von 3,15 Euro bei regelmäßig  2  Snacks pro Woche (Paket 4)
  2. Monatliche Pauschale von 4,20 Euro bei regelmäßig  3  Snacks pro Woche (Paket 5)
  3. Monatliche Pauschale von 5,25 Euro bei regelmäßig  4  Snacks pro Woche (Paket 6)“ 



§ 2
Die Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld tritt am 
1. Januar 2023 in Kraft.


Türkenfeld, 


Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister

Beschluss

Zur Umsetzung der Erhöhung der Verpflegungsgebühren erlässt der Gemeinderat folgende Satzung: 


Satzung zur Änderung der

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
schulischen Betreuungsangebote 
an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld (SchBA-GS) 
vom 24.11.2022

Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 KAG in der Fassung in der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (Gemeinde‑ und Verordnungsblatt S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2021 (Gemeinde‑ und Verordnungsblatt S. 638) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld:


§ 1

§ 5 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„(2) Die Verpflegungsgebühren werden über monatliche Pauschalen erhoben.
  1. Folgende Pauschalen werden für die Mittagsverpflegung je Schüler/in erhoben:
  1. Monatliche Pauschale von 29,40 Euro bei regelmäßig  2  Essen pro Woche (Paket 1)
  2. Monatliche Pauschale von 44,10 Euro bei regelmäßig  3  Essen pro Woche (Paket 2)
  3. Monatliche Pauschale von 59,85 Euro bei regelmäßig  4  Essen pro Woche (Paket 3)

  1. Folgende Pauschalen werden für den Nachmittags-Snack je Schüler/in erhoben:
  1. Monatliche Pauschale von 3,15 Euro bei regelmäßig  2  Snacks pro Woche (Paket 4)
  2. Monatliche Pauschale von 4,20 Euro bei regelmäßig  3  Snacks pro Woche (Paket 5)
  3. Monatliche Pauschale von 5,25 Euro bei regelmäßig  4  Snacks pro Woche (Paket 6)“ 



§ 2
Die Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld tritt am 
1. Januar 2023 in Kraft.


Türkenfeld, 


Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.12.2022 16:10 Uhr