Bauleitplanung; Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl. Nr. 132/2 Gem. Zankenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö beschließend 12
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 informativ 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Die Eigentümer des 1306 m² großen Grundstücks mit der Flurnummer 132/2 Gemarkung Zankenhausen haben einen Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gestellt. Ziel des Antrags ist es, Baurecht auf dem Grundstück zu schaffen: 



Zum Hintergrund: Besagte Fläche ist seit geraumer Zeit im Flächennutzungsplan als Entwicklungsfläche ausgewiesen. Eine mündliche Rücksprache mit den zust. Stellen im Landratsamt hat ergeben, dass diese einer Bebauung insb. im oberen Teil des Grundstücks offen gegenüberstehen. Aussagegemäß ist KEIN reguläres Bauleitverfahren zu durchlaufen. Es genügt eine Einbeziehungssatzung.  

Seitens der Verwaltung wurden die Grundstückseigentümer bereits darauf hingewiesen, dass alle mit der mögliche Aufstellung der Einbeziehungssatzung verbundenen Kosten durch diese zu tragen sind. Die Eigentümer sind bereit, diese Kostenübernahme durch Unterzeichnung eines städtebaulichen Vertrags zuzusichern. Folglich sind dieser Vertrag sowie die notwendige Beauftragung eines Planungsbüros ebenfalls Gegenstand der heutigen Beschlussfassung. 


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Lageplan (betroffenes Grundstück: siehe Markierung):




Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1. BauGB für das Grundstück Fl. Nr. 132/2 Gemarkung Zankenhausen zu. 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, die die Übernahme sämtlicher entstehender (Planungs)-Kosten durch die Antragsteller festschreibt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, einen sachkundigen und mit dem Ortsgebiet vertrauten Planer mit der Durchführung der notwendigen Arbeiten zu beauftragen.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1. BauGB für das Grundstück Fl. Nr. 132/2 Gemarkung Zankenhausen zu. 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, die die Übernahme sämtlicher entstehender (Planungs)-Kosten durch die Antragsteller festschreibt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, einen sachkundigen und mit dem Ortsgebiet vertrauten Planer mit der Durchführung der notwendigen Arbeiten zu beauftragen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.12.2022 16:10 Uhr