Bekanntgaben/Anträge/Anregungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö 14

Pressetaugliche Texte

KURZ-STATUSBERICHT zu wesentlichen Projekten
Fortan (= ab 20.07.2022) soll im Sinne der Transparenz in jeder Sitzung kurz zu den wesentlichen Projekten berichtet werden:
“ = Ausdrückliche Hinweise bzgl. Status-Anpassung
        1. Ausbau Bahnhofstraße Teil II: ALE teilt mit, dass eine Förderung vsl. erst im Jahr 2024
    möglich wird; Jahr 2023 soll zur Entwurfsplanung genutzt werden. 
    Standort Zebrastreifen Bahnhof abgestimmt.  
  1. Sanierung Schwimmbad: vgl. heutige Sitzung 
  2. Renaturierung Höllbach innerorts/ Ertüchtigung Einmündung Saliterstraße: Vermessung findet statt. 
  3. Baugebiet Saliterstraße NORD: vgl. ausführliche Hinweise unten. 
  4. Baugebiet DORFANGER: Vertragsentwurf zur Festschreibung des weiteren Vorgehens im Hinblick auf mögliche spätere Grundstücksaufteilung soll zeitnah unterschrieben werden; Planungen laufen parallel.  
  5. Prüfung Teilfläche „Hundeverein“ für gewerbliche Nutzung: Bohrungen haben stattgefunden; warten auf Ergebnisse.  
  6. Regel-Befahrung, Auswertung und Sanierung gemeindeeigenes Abwassernetz: Befahrungsaufträge in Zusammenarbeit mit dem AZV vergeben; Auswertung erfolgt dann schrittweise inkl. Sammlung Sanierungsaufträge, sodass hier Sammelaufträge vergeben werden können 
  7. Ertüchtigung Pumpen im Bereich Wasser + Abwasser: Zeitplan für Sanierung soll demnächst vorliegen; ebenso div. Förderanträge, die gestellt werden müssen.  
  8. Energieeffiziente Ertüchtigung Straßenbeleuchtung: 
    vgl. heutige Sitzungsvorlage  
  9. Zustandserfassung gemeindeeigenes Straßennetz: Arbeiten laufen; Berichterstattung im Gemeinderat für Ende 2022 geplant.
  10. Abschluss Brandschutzkonzept Schönbergaula: Umsetzung div. vom GR vergebener Arbeiten für die Sommerferien abgeschlossen; einige wenige Arbeiten bzgl. Brandschutztüren offen. Derzeit werden div. Dokumentationen nachgefordert von den urspr. beteiligten Firmen. Ziel: Abschluss der Maßnahme bis Ende 2022. 
  11. Errichtung PV-Anlage auf dem Dach des FFW-Hauses Türkenfeld: Installation zugesagt für Herbst 2022; Nachfrage platziert. 
  12. Ertüchtigung Heizung Kindergarten „Sumsemann“: Rohdaten für Ausschreibung erhoben; aktuell werden Daten zu notwendigen Zuarbeiten seitens einer Elektrofirma erfasst; parallel Stellung der Zuschussanträge. 
  13. Ertüchtigung Warn-Infrastruktur im Gemeindegebiet (= Sirenen): Förderanträge gestellt; warten auf Antwort. 
  14. Herstellung Notstromfähigkeit Rathaus + FFW-Haus Türkenfeld: Aufträge vergeben; Umsetzung bis Ende 2022 zugesagt
  15. Herstellung Wegeverbindung „Türkenfeld Zankenhausen“ i. R. d. Dorfentwicklung: Zustimmung Teilnehmergemeinschaft zum Projekt liegt vor; Kostenvereinbarung zwischen Gemeinde und ALE unterschrieben; Ausschreibung soll demnächst stattfinden (siehe auch Ergänzungen unten)
  16. Fassaden-Sanierung Rathaus: Gem. GR-Beschluss alle notwendigen Anträge gestellt; Maßnahme wird in Haushalt 2023 aufgenommen. 
  17. Fassaden-Sanierung Kindergarten Sumsemann: Handlungsbedarf im Detail erhoben; Ausschreibung startet demnächst mit dem Ziel einer Umsetzung in 2023.  



Erstmalige Auflage: Der TürkenfeldKALENDER / zu erwerben auf dem Zankenhausener Christkindlmarkt am ersten Adventswochenende und im Bürgerbüro der Gemeinde
Einer Anregung aus der Bürgerschaft folgend, wird es für das Jahr 2023 erstmals einen TürkenfeldKALENDER geben. Dieser folgt einem Beispiel der Nachbargemeinde Kottgeisering. Diese bietet alljährlich einen Kalender zum Kauf an, der Bilder aus dem Gemeindeleben bzw. von markanten Orten mit regionalem Bezug zeigt. Entstanden ist der Kalender auf ehrenamtlicher Basis. Zum Kauf soll er ab sofort im Bürgerbüro der Gemeinde angeboten werden (Preis: 10 Euro). Ebenso ist ein Verkauf i. R. d. Christkindlmarktes in Zankenhausen am ersten Adventswochenende geplant.



6.500 EUR Fördermittel aus dem Landkreis-Denkmalfonds f. Fenster-Sanierung Rathaus
Der zuständige Ausschuss des Kreistags hat beschlossen, der Gemeinde einen Betrag von 6,5 TEUR als Zuschuss zur Fenster-Sanierung des Rathauses zu bewilligen.



Sachstand Baumaßnahmen „Bahnhofstraße II / Bahnhofsvorplatz“ => Baubeginn aufgrund derzeit fehlender staatl. Fördermittel vsl. im Jahr 2024
Wie das ALE mitteilt, werden im Jahr 2023 KEINE Fördermittel zur Verfügung stehen, sodass die Baumaßnahmen vsl. erst im Jahr 2024 begonnen werden kann. Das Jahr 2023 soll stattdessen für die Erarbeitung der Ausführungsplanung sowie die Ausschreibung genutzt werden. Ein Baubeginn in 2024 ist nach Aussage der Zuständigen damit wahrscheinlich.
Damit könnte im Falle einer Baulandentwicklung im Bereich Dorfanger (Voraussetzung: Abschluss Bauleitplanung bis Ende 2023)  die Erschließung des Gebiets parallel zu den ersten Arbeiten in der Bahnhofstraße stattfinden. Dies würde – nachdem der gesamte Bereich dann ohnehin „Baustelle“ wäre -  zu gewissen Synergieeffekten führen, erfordert dann aber auch eine exakte Abstimmung der beteiligten Firmen. 


Der Anliegerbrief dazu lautet wie folgt:

Anlieger-Informationen zum geplanten weiteren Ausbau der Bahnhofstraße sowie des Bereiches rund um den Dorfweiher


Liebe Anlieger der Bahnhofstraße, 

im Mai 2022 hatten wir Sie zuletzt über den aktuellen Planungsstand bzgl. dem weiteren Ausbau der Bahnhof- bzw. Weiherstraße informiert.

Heute möchten wir Sie wieder auf den neuesten Stand bringen:
  1. Wir stehen kurz vor der Genehmigung der Entwurfsplanung (= Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel); alle anderen notwendigen Genehmigungen und Vereinbarungen (z. B. Wasserrecht, Deutsche Bahn, …) liegen vor!
  2. Ab Anfang 2023 soll die aufgrund der Größe des Projektes aufwendige Ausführungsplanung beginnen und im Laufe des Jahres 2023 abgeschlossen werden.
  3. Parallel haben wir die Information erhalten, dass aufgrund der aktuellen Kassenlage vsl. erst im Jahr 2024 mit Fördermitteln des Freistaats zu rechnen ist. Dies bedeutet, dass die Baumaßnahme – Stand heute – auch erst im Jahr 2024 starten kann. 

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden. 

Melden Sie sich gerne bei Fragen!


Mit freundlichen Grüßen

gez.                                                                gez.
Emanuel Staffler                                                Luciana Pavoni
Erster Bürgermeister        Baurätin, Amt f. ländl. Entwicklung, Vorsitzende des TG-Vorstandes


Verteiler dieses Schreibens:
Alle volljährigen Anlieger sowie Grundeigentümer der Bahnhofstraße 
- gerade Hausnummern:  8-28
- ungerade Hausnummern: 11-39 
sowie der Weiherstraße 2, 2a,b,c + 4




Update „Baugebiet Saliterstraße Nord“ => Wasserwirtschaftsamt stimmt grds. Renaturierung Höllbach sowie Vergrößerung des Wasserdurchlasskanals „Saliterstraße“ zu; hierdurch deutliches Entzerren der HQ100-Problematik innerorts / größerer Flächenumgriff kann für Bebauung herangezogen werden:
Wie mitgeteilt, wurde seitens des Wasserwirtschaftsamtes und weiterer Fachbehörden ursprünglich darum gebeten, die näher am Höllbach liegenden Bereiche des Gebiets „Saliterstraße Nord“ nicht zu bebauen. Grund hierfür waren die Berechnungen des sog. „Hochwassergebiets HQ100“. Nach tiefergehenden fachlichen Prüfungen wurde eine Variante erarbeitet, die mehrere Vorteile bietet. 
1)                Deutliche Entspannung der HQ-100-Situation innerorts in heute schon bebauten Bereichen (Saliterstraße, Am Schmittenberg, ...).
2)        Möglichkeit der besseren Ausnutzung der Bauflächen im Gebiet „Saliterstraße Nord“
3)        Renaturierung des Höllbachs ausserorts (von der Brücke „Saliterstraße“ bis zur Bahnunterführung.
Um diese Vorteile zu heben muss der Wasserdurchlasskanal unter der Brücke „Saliterstraße“ vergrößert werden; gleichzeitig muss im Zuge der Renaturierung des Höllbach-Bereichs ein mäandernder Bachlauf geschaffen werden, der in den Uferbereichen Raum für Überflutungsereignisse zulässt. 

Die Stellungnahme im Detail (Auszug):
(…) Das Gewässer wird leicht mäandrierend mit Niedrigwasserrinne und Uferbermen angelegt und dem Gewässer – soweit möglich – auf dem Grundstück mit Uferabflachungen und Geländemodellierung zusätzlicher Platz zur naturnahen Entwicklung sowie zum Wasserrückhalt in der Fläche zur Verfügung gestellt. 
 
Die Maßnahme stellt eine Aufwertung des Gewässerlebensraumes dar und wird aus fachlicher Sicht begrüßt. Die Planung kann weiterverfolgt werden und in einem gemeinsamen Wasserrecht mit dem Umbau des Durchlasses und dem Hochwasserschutz der bestehenden Bebauung beantragt werden.

Wir empfehlen die Planung auch vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen und evtl. naturschutzfachliche Anforderungen, Pflanzlisten etc. abzuklären. Folgende gewässerökologische Punkte sollten in der weiteren Planung am Höllbach berücksichtigt werden:
·        Entfernung bestehender Ufer- und Sohlsicherungen
·        Erhalt bestehender Gehölze 
·        v.a. im Süden des Gewässerlaufes Neuanpflanzung von Einzelgehölzen zur Beschattung (gewässertypische Arten, Pflanzung im Mittelwasserbereich auf Bermenhöhe zur Befestigung der Ufer über die Durchwurzelung
·        Entwicklung eines Hochstaudensaumes entlang des Gewässers auf dem Grundstück (Uferböschung, Böschungsoberkante) + 5 m Gewässerrandstreifen 
·        Niedrigwassergerinne mit kiesiger Sohle und ohne Höhenunterschiede/Abstürze
·        Strukturvielfalt im Gewässerbett und Fließwegmodellierung z.B. über Wurzelstöcke, Störsteine etc. im Uferbereich
·        Wechselnde Neigungen der Uferböschungen 

Nächste Schritte:
  • Einleitung des wasserrechtlichen Verfahrens
  • Anpassung der Planung „Saliterstraße Nord“
  • Parallel: Klärung Fördermöglichkeiten für die Renaturierung, …
    gem. aktuellem Stand ist in jedem Fall mit Förderungen für die Renaturierung zu rechnen (mögliche Fördertöpfe: „FlurNatur“, Hochwasserschutz, Widmung als Ausgleichsmaßnahme, …). 






Planungsverband hat aktualisierte statistische Gemeindedaten veröffentlicht



Streuobstpakt Bayern => Förderrichtlinien veröffentlich / Sammelbestellung soll initiiert werden
Vor kurzem wurden die Förderbedingungen für den Streuobstpakt Bayern veröffentlicht. Die Gemeinde hat sich in einer ersten Runde um 100 Bäume beworben, die auch an Privatpersonen abgegeben werden können. Weitere Runden sind möglich, z. B. in Zusammenarbeit mit dem Obst- und Gartenbauverein.

  • Update 18.11.2022: Förderbescheid über 100 Bäume liegt bereits vor; Pflanzungen müssen bis 31.5.23 erfolgt sein. 




Installation der vom Gemeinderat beauftragten PV-Anlage auf dem Dach der FFW Türkenfeld verzögert sich
Die Gemeindeverwaltung wurde am 16.11.2022 darüber informiert, dass sich aufgrund der Nicht-Verfügbarkeit von Wechselrichtern die Installation der PV-Anlage auf dem FFW-Haus-Dach verzögern wird (vsl. bis in den Sommer 2023). Das eigentlich bestellte Wechselrichtermodell wurde seitens des Lieferanten storniert. Die Stadtwerke suchen nun nach Ersatz. In Abstimmung mit GR Brix und angesichts eines nun fest zugesagten Förderbetrags von 7,5 TEUR der Stadtwerke für das Projekt hat der Bgm. darum gebeten, die zusätzliche Beschaffung eines Stromspeichers in Verbindung mit einem anderen Wechselrichtermodell (das dann auch die Eigennutzung des Stroms netzunabhängig zulässt) zu prüfen. Der Gemeinderat wird über das Ergebnis der Prüfung informiert.



Austausch Kompressor in der Pumpstation Echinger Straße in Zankenhausen
Aufgrund eines Totalschadens des Kompressors in der Pumpstation Echinger Straße muss dieser zeitnah ausgetauscht werden. Der Kompressor wird für die Druckluftspülung der Schmutzwasserleitung ab der Pumpstation bis Peutenmühle benötigt, da in diesem Abschnitt das Gefälle der Leitung zu gering ist und bei Nichtspülen der Leitung das Schmutzwasser zu faulen beginnt. Aufgrund der derzeit niedrigen Temperaturen fault das Schmutzwasser weniger schnell, weshalb kurzfristig kein Leihgerät angeschafft werden muss, trotzdem muss binnen weniger Wochen ein neuer Kompressor installiert sein. Im Hinblick auf die anstehende Pumpensanierung wird bereits ein kleinerer, energiesparenderer Kompressor beschafft. Ganz darauf verzichtet kann aber auch nach Sanierung der Pumpstation nicht werden.
Es wird mit Kosten von 6.000,- bis 8.000,- € gerechnet. 



HHST f. Katastrophenschutz-Themen wurden aktiviert
Zur Abbildung der Beschaffung des seitens des Kreis-Katastrophenschutzes dringend empfohlenen und mittlerweile angeschafften Sat-Telefons sowie weiterer kleinerer Beschaffungen in dem Kontext wurden die entsprechenden Haushaltsstellen aktiviert. 

Datenstand vom 22.12.2022 16:10 Uhr