Erweiterung des Feuerwehrhauses Türkenfeld / hier: Darstellung des Handlungsbedarfes sowie Beauftragung einer Vorstudie zum (langfristigen) Einstieg in notwendige Planungsschritte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024, 31.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.07.2024 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.10.2024 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Erstmalig im Jahr 1994 haben die Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr Türkenfeld der Gemeinde mitgeteilt, dass langfristig eine Erweiterung des Feuerwehrhauses unumgänglich scheint. Die Gründe haben sich seither nicht geändert bzw. die Problemstellungen eher nochmals verschärft:
  1. Die ankommenden Einsatzkräfte und die ausrückenden Einsatzfahrzeuge (15 Tonner) kollidieren am Nadelöhr Friedhof. Hier gab es schon zahlreiche Beinaheunfälle.
  2. Die Komplexität der Aufgaben ist stark gewachsen. Die Feuerwehr Türkenfeld hat u.a. die Verantwortung für die Schule, 2 Kindergärten, Krippe, zahlreiche Betriebe, die S-Bahn und knapp 4000 Einwohner. Dementsprechend ist auch die Fahrzeughalle nicht mehr der Größe der dem Stand der Technik entsprechenden Fahrzeuge entsprechend.
  3. Um schnell die Einsatzkleidung anzulegen, stehen jeder Feuerwehrfrau / -mann 30 cm (!) Schulterbreite zur Verfügung. Ein Widerspruch in sich. Würde man nach Arbeitstättenrichtlinie min. 60 cm (eher 80 cm) zur Verfügung stellen, könnten sich nur noch 30 der 84 Aktiven umziehen.
  4. Die aktuell 24 Jugendlichen der Jugendfeuerwehr müssen sich auf wenigen Quadratmetern im Kommandantenbüro umziehen.
  5. Vorschriften zur Geschlechtertrennung oder schwarz-weiß Trennung von Einsatz- und Privatkleidung können ebenfalls nicht eingehalten werden
  6. In den 1990er Jahren wurde bewusst die Entscheidung getroffen, keinen Feuerwehrneubau „auf der grünen Wiese“ außerhalb der Ortschaft anzustreben. Stattdessen sollte eine Weiterentwicklung im „Herz der Gemeinde“ – auch als sichtbares Zeichen – angestrebt werden. 

Durch den durch die Gemeinde nun erfolgten Ankauf eines ~ 650m² großen Baugrundstücks angrenzend an das Schloss-Areal wurde nach intensiven Verhandlungen die Grundlage gelegt, ein Zukunftsszenario für das Feuerwehrgerätehaus zu entwickeln.

Wichtig:
Es geht nicht darum, für viele Millionen Euro ein komplett neues Feuerwehrhaus zu bauen. Lediglich soll eine zweckmäßige und in das Gesamterscheinungsbild passende Fahrzeughalle entstehen, in der die Einsatzfahrzeuge sowie Umkleideräume und Sanitärbereiche untergebracht sind. Alle weiteren zum Betrieb der Feuerwehr notwendigen Räumlichkeiten sollen im „alten“ Feuerwehrhaus weiter genutzt werden. Eine bauliche Verbindung der möglichen neuen Fahrzeughalle mit dem alten Feuerwehrhaus ist damit zwingende Voraussetzung. 

Um langfristig Planungssicherheit für Gemeinde und Feuerwehr zu schaffen, sollten darum im Rahmen einer Vorstudie bzw. Machbarkeitsstudie das Projekt umrissen werden. Dabei sind sowohl einsatztechnische Belange wie auch Fragen der Zuschussfähigkeit, des Denkmalschutzes und mehr zu klären.

Der Startzeitpunkt für eine Vorstudie erscheint aus mehreren Gründen günstig, zumal div. Synergien zu erwarten sind:
  1. Bei einem Auszug der Feuerwehrfahrzeuge aus dem Schlosshof kann dieser inkl. Zufahrtsbereich uneingeschränkt frei genutzt werden. Sperrungen und Rücksichtnahmen (z. B. bei Konzerten, Veranstaltungen, Anordnung Wochenmarkt-Buden & mehr) wie bisher wären nicht mehr notwendig.
  2. Der freiwerdende Platz im Feuerwehrhaus (insb. Fahrzeughalle) kann für gemeindliche Fahrzeuge sowie als Lager genutzt werden; dezentrale Lager, etc. können entfallen und gemeindliches Eigentum zentral vorgehalten werden. Auch der irgendwann unausweichliche Bau eines „Bauhofs light“ könnte damit entfallen.
  3. Die Zuschuss-Sätze für die Sanierung den Bau von Gebäuden im Kontext Feuerwehr wurden jüngst nennenswert angehoben.
  4. Ein zweckmäßiger Erweiterungsbau, der Synergien zum bestehenden Gebäude sucht, ist vermutlich kostengünstig herzustellen und passt damit in die Zeit angespannter Finanzen.
  5. Die zugesprochenen EU-Fördermittel für eine energetische Ertüchtigung Feuerwehrhaus / Rathaus / Linsenmannhaus könnten u. U. so genutzt werden, dass ein möglicher neuer Gebäudeteil auch davon profitiert bzw. ein „Werk aus einem Guss“ entsteht. 
  6. Angesichts der Vielzahl an geplanten Projekten ist es notwendig, zumindest grob einen Kostenrahmen zu kennen, um diesen in die Gesamtplanung einzuspeisen. 
  7. Das erworbene Grundstück ist u. A. aufgrund der Nähe zum Denkmal „Schloss“ nicht trivial zu bebauen. Eine rechtzeitige Einbindung z. B. der Denkmalbehörde auf Basis einer Skizze erscheint darum ratsam. 

Die Verwaltung bittet den Gemeinderat, die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Der Kostenrahmen hierfür soll auf max. 20 TEUR brutto festgesetzt werden. Eine enge Einbindung der Feuerwehrverantwortlichen wird angestrebt und ist entsprechend vorbesprochen. 

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Farbig markiert: Das durch die Gemeinde im Dezember 2023 erworbene Grundstück. 



Haushaltsrechtlichen Auswirkungen:
Kosten von circa 20 TEUR im Haushalt 2024 ff => Betrag ist im Haushaltsentwurf enthalten (siehe auch Projektliste)


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, eine Machbarkeitsstudie wie im Sachvortrag beschrieben durchzuführen. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen und in enger Zusammenarbeit mit den Feuerwehrverantwortlichen ein Konzept zu erstellen, welches dann dem Gremium vorzustellen ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine Machbarkeitsstudie wie im Sachvortrag beschrieben durchzuführen. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen und in enger Zusammenarbeit mit den Feuerwehrverantwortlichen ein Konzept zu erstellen, welches dann dem Gremium vorzustellen ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2024 12:27 Uhr