Beratung und Beschlussfassung des Gemeinde-Haushalts 2024 sowie Beschlussfassung über die sog. freiwilligen Leistungen / Haushaltsbeschluss (inkl. aller Teilbeschlüsse)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024, 31.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Die GR-Mitglieder erhalten mit dieser Sitzungsvorlage auch die Entwürfe für Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie die zugehörigen Dokumente (siehe Anhang bzw. RIS).

Detailfragen zu einzelnen Haushaltsansätzen bitten wir nach Möglichkeit VOR der Sitzung mit Kämmerin Renate Mang zu klären (gerne telefonisch oder per E-Mail).


HAUSHALT 2024



Hinweise: 
  • Alle in diesem Sachvortrag bzw. den Anlagen genannten Werte sind dem Entwurf des Haushaltsplans Stand 17.01.2024 entnommen. Später vorgenommene Anpassungen an einzelnen Positionen können zu Veränderungen im Zahlenwerk führen und werden in der Sitzung transparent dargestellt. 
  • Der für die Schulverbandsumlage wichtige Haushalt des Schulverbandes wird am 18.02.2024 beraten und beschlossen; von den anderen beteiligten Kommunen haben wir zustimmende Signale erhalten.
  • Der für den Gemeindehaushalt ebenfalls wichtige Kreishaushalt soll am 25.01.2024 beschlossen werden.  
AUF DEN PUNKT GEBRACHT: Die wesentlichen Botschaften des Haushalts 2024
  • Kämmerin und Bürgermeister hatten erstmalig seit vielen Jahren große Mühe, einen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt (= stellt alle laufenden Einnahmen und Ausgaben darf) aufzustellen. Schlussendlich ist es gelungen, einen Verwaltungshaushalt 2024 zu konzipieren, der die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Aber: Die Zeiten, in denen Überschüsse in Millionenhöhe erwirtschaftet werden, gehören Stand heute der Vergangenheit ein. 
  • Anders stellt sich die Lage im Vermögenshaushalt dar, wo alle Investitionen der Gemeinde abgebildet werden. Für das Jahr 2024 wird zwar mit einem starken Abschmelzen der Rücklage gerechnet [z. B. aufgrund Ertüchtigung Kläranlage (1,9 Mio. EUR), Grundstücksankäufe (2,x Mio. EUR), div. weitere Projekte wie z. B. Grunderwerb, etc. – siehe Liste) – in Summe ist die Gemeinde aber noch in der Lage, geplante Zukunftsinvestitionen zu schultern. Wie vom Gemeinderat beschlossen, soll aus Gründen der Liquiditätsoptimierung deshalb auch eine Reihe von Bauspardarlehen aufgenommen werden.  
  • Für 2024 muss erstmals seit der Welt-Finanzkrise (2008 ff.) mit stagnierenden bzw. rückläufigen Steuereinnahmen gerechnet werden. So geht der Haushaltsansatz davon aus, dass der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer auf Vorjahresniveau verharrt. 
    Im Bereich der Gewerbesteuer erwarten wir ebenfalls weniger Einnahmen als im Vorjahr. Erste Rückzahlungsbescheide wurden erstellt, was sich negativ aus diesen Sektor auswirkt. Dies gilt auch für weitere Einkunftsarten wie z. B. den Gemeindeanteil an der Grunderwerbssteuer.
  • All diese Entwicklungen treffen mit Wucht auf steigende Kosten in den Bereichen der Energie, des Gebäudeunterhalts und insb. des Personals (=> Tarifsteigerungen). 
    Hilfreich ist hier, dass die Gemeinde konsequent den Weg des Energie-Sparens sowie der Nachrüstung von Liegenschaften z. B. mit PV-Anlagen beschritten hat. Nach einem sicher schwierigen Jahr 2024 wird dies ab dem Jahr 2025 deutlich positive Effekte generieren. 
    Nachdem für das Jahr 2024 unklar ist, wie sich die Energiekosten in Summe entwickeln, hat die Verwaltung den Betrag der sog. „allg. Deckungsreserve“ als Puffer spürbar erhöht. 
  • In der Rückschau ist es 2023 vermutlich letztmalig gelungen, die Rücklagen signifikant zu steigern. Die Gemeinde kann damit zum 31.12.2023 auf ein Polster i. H. v. rund 8,7 Mio. EUR zurückgreifen, was einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um rund 1 Mio. EUR entspricht. Zum Vergleich: Per 01.01.2020 betrug die Rücklage 3.249.613,57 EUR.
  • Weiterhin gilt – wenn auch mit deutlichen Einschränkungen: Türkenfeld geht schuldenfrei in eine wirtschaftlich sicher herausfordernde Zeit und ist gleichzeitig in der Lage, wichtige Zukunftsprojekte trotz vermeintlich ungünstigerer Rahmenbedingungen zu realisieren (siehe Projektliste). 
  • Eine Art „Rettungsanker“ im Vergleich zu anderen ähnlich großen Kommunen war im Jahr 2023 erneut die Gewerbesteuer, wo Türkenfeld – maßgeblich getrieben durch zwei „großer Player“ - ~ 2,5 Mio. EUR einnehmen konnte (dennoch: weniger als im Vorjahr!). 
    Für das Jahr 2024 gehen wir davon aus, dass die Gewerbesteuereinnahmen bei ~ 2 Mio. EUR liegen werden (damit – 500 TEUR). Eine belastbare Prognose ist hier nicht möglich, da einzig und allein die Jahresabschlüsse der Gewerbesteuerzahler Auskunft über die Steuerhöhe geben und diese erst im Laufe des Jahres erstellt werden. 
  • Viele andere Einnahmearten lagen 2023 im Plan bzw. leicht darunter, was insbesondere i. B. auf die Einkommenssteuerbeteiligung als wichtigste Einnahme bedenklich stimmt.
  • Auf der Ausgaben-Seite konnte 2023 – gerade im laufenden Betrieb – der konsequente Sparkurs fortgesetzt werden; gerade die Haushaltsansätze für Gebäudebewirtschaftung sind aufgrund der Energiepreise aber überzogen worden.  
  • Aus dem Jahr 2023 sind noch verschiedene Zahlungen offen, die – aufgrund fehlender Rechnungsstellung – nicht mehr in 2023 geleistet werden konnten. Diese sind in den Haushalt 2024 aufgenommen (z. B. Schlussrechnung Ausbau Bahnhofstraße Teil I, …). 
  • Aufgrund der hohen Steuerkraft und dem deutlich steigenden Finanzbedarf des Landkreises muss die Gemeinde eine erneut deutlich höhere Kreisumlage an den Landkreis im Jahr 2023 abführen (2022:  2.095.589 Euro; 2023:  2.618.000 Euro). 
    Hier ist festzuhalten: Durch den steigenden Bedarf an weiterführenden Schulen, dem geplanten Bau eines Landkreis-Notfall-Lagers und vieler anderer Pflichtaufgaben wird der Finanzbedarf des Landkreises auch in den Folgejahren steigen und eine weiter steigende Rolle im Bereich der gemeindlichen Ausgaben einnehmen. Die durch den Landkreis geschaffenen bzw. zu schaffenden neuen Einrichtungen kommen allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises zu Gute. Finanziert werden müssen sie folglich durch das Solidar- bzw. Umlageprinzip. 
  • Gleichzeitig schmerzt die Tatsache, dass ebenfalls aufgrund der hohen Steuerkraft die staatlichen Schlüsselzuweisungen radikal sinken (2022:  280.584 Euro; 2023: 14.632 Euro; 2024: vsl. 0 Euro).  
  • In den kostenintensiven Bereichen Wasserversorgung und Abwasser erscheinen die derzeit geltenden Gebühren auskömmlich. Zugleich stehen hier, wie dem Gemeinderat bekannt, hohe Investitionen an und es zeigen sich mehr und mehr drängende Handlungsbedarfe. 
  • Für den Bereich der Kinderbetreuung (Krippe, Kindergarten, OGTS) nutzt die Gemeindeverwaltung konsequent alle staatlichen Fördermöglichkeiten aus. Auch wurde vom Gemeinderat ein Gebührenanpassungsmodell beschlossen, das ab dem Jahr 2024 vollends greift. Trotzdem wird der Gemeindeanteil am Defizit der Einrichtungen unweigerliche weiter steigen. 
  • Eine Erhöhung der Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 analog zu vielen anderen Kommunen unumgänglich sein. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer ist indes nicht vorgesehen. 
    nachrichtlich: Grundsteuer A 300 (Lkr.-Schnitt FFB 310) | Grundsteuer B 300 (Lkr.-Schnitt FFB 322) | Gewerbesteuer 340 (= Lkr-Schnitt). 
    Wichtig: Es war der Wunsch des Gemeinderats bei der Beratung des Sachverhalts „Grundsteuer“ im letzten Jahr, eine etwaige Erhöhung nicht für das Jahr 2024 ins Auge zu fassen sondern bis 2025 zu warten. Die Verwaltung wird vor der Sommerpause 2024 einen entsprechenden Beschlussvorschlag einbringen. 
  • Der vom Gemeinderat beschlossene konsequente Investitionskurs wird im Jahr 2024 stringent fortgesetzt. Eine Auflistung der Maßnahmen und Projekte für das Jahr 2024 sowie die Folgejahre befindet sich im Anhang. Dabei wird auch bewusst auf Maßnahmen ein Fokus gelegt, die durch staatliche Zuschüsse unterstützt werden bzw. zu Mehreinnahmen in der Zukunft führen. 
  • Wie aus der Projektübersicht ebenfalls ersichtlich, stehen ab dem Jahr 2024 erhebliche Mittelabflüsse aus der Rücklage an
    Z. B. in Folge kostenintensiver Projekte wie der Ertüchtigung der Kläranlage, den Sanierungsmaßnahmen im Bereich Wasser und Abwasser, diverser Bauprojekte & mehr.
    Die Gemeinde ist in der Folge zwingend auf Mittelzuflüsse in Form von ab den Jahren 2025 geplanten Grundstücksverkäufen bzw. der Weiterentwicklung der Gewerbestrukturen (vgl. Umzug Hundesportgelände) angewiesen. 
  • Nachdem der gesamtwirtschaftliche Ausblick für unser Land derzeit als sehr verhalten bis negativ einzustufen ist, Kosten eklatant steigen und Einnahmen bestenfalls stagnieren, sehen Kämmerin und Bürgermeister mit Bedenken den Haushalten der Folgejahre entgegen. Positive (Investitions)-Akzente werden nur noch gesetzt werden können, wenn gleichzeitig z. B. über Grundstücksgeschäfte nennenswerte Einnahmen generiert werden. In den Folgejahren wird darüber hinaus vermutlich eine Debatte über sog. „Freiwillige Leistungen“ bzw. Dinge, die „über gesetzlich vorgeschriebenen Normmaßen“ liegen nicht ausbleiben können. 

Rückschau auf das Jahr 2023: 
Bezogen auf das nun abgeschlossene Jahr 2023 ergibt sich bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt folgendes Bild (Gegenüberstellung Haushaltsansätze und tatsächliches Ergebnis): 

       
Bei den Ausgaben des Verwaltungshaushalts im Jahr 2023 stellt sich die Lage wie folgt dar: 


Stand der Schulden per 01.01.2023:                                 0 EUR

Stand der Rücklage per 01.01.2022:                                 5.877.545,32 EUR
Stand der Rücklage per 01.01.2023:                                 7.685.140,28 EUR
Voraussichtlicher Stand der Rücklage per 01.01.2024:                8.762.379,19 EUR



Geplante Entwicklung der EINNAHMEN im VERWALTUNGSHALT 2024:






Geplante Entwicklung der AUSGABEN im VERWALTUNGSHAUSHALT 2024:
Geplante (Groß)-Projekte im Jahr 2024 und darüber hinaus:
Die nachfolgende Übersicht zeigt die im Haushalt aufgenommenen (Groß)-Projekte des Jahres 2024 (= meist Vermögenshaushalt): 
Gerade bei den weiter in der Zukunft liegenden Projekten handelt es sich teils um fiktive Schätzungen / Annahmen. Die Liste ist nicht als abschließend zu betrachten. Für bspw. regelmäßige Investitionen wurden – wie üblich – vorsorgliche Ansätze gebildet, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt werden. 


In Summe sind in den kommenden Jahren gem. der Liste Investitionen in Höhe von ~ 21 Mio. EUR geplant (bei Mittelrückflüssen in Höhe von ~ 14 Mio. EUR). 

WICHTIG ZU WISSEN:
  • Wie oben geschrieben, befinden sich die Projekte in unterschiedliche Reifegraden. Sprich: Die Qualität der Kostenschätzungen, etc. variiert je Projektphase. Teilweise werden zwangsläufig Anpassungen an der Projektliste notwendig sein.
  • Bzgl. der Projekte 2024 (und damit Ausgaben im Vermögenshaushalt) ist anzumerken, dass manch größere Ausgabenpositionen (z. B., Schwimmbad, …) abhängen sind z. B. von bewilligten Förderanträgen, genehmigten Bauanträgen, …
  • Langfristig wird mind. temporär eine Kreditfinanzierung verschiedener Investitionen unumgänglich sein. 





Exkurs I: sog. Freiwillige Leistungen der Gemeinde
Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit verschiedenen Vereinen und Institutionen sog. Freiwillige Leistungen gewährt. Die für das Jahr 2024 beantragten bzw. fortgeschriebenen Leistungen sind nachfolgend aufgeführt. Freiwillige Leistungen können gemäß Haushaltsrecht nur dann gewährleistet werden, wenn die sog. „finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Kommune gesichert ist. Für das Jahr 2024 kann dieses „Gesichert-Sein“ haushaltsseitig abgebildet werden. 

Die Anträge im Überblick (Hinweis: Diese entsprechend durchgehend den Anträgen der Vorjahre; bei vielen Ortsvereinen unverändert 1:1 übernommen): 


1300.7000
100,00 €
Feuerwehrheim (Abbuchung durch LRA)

1300.7180
300,00 €
FFW Türkenfeld f. Jugendarbeit (1490)

 
200,00 €
FFW Zankenhausen f. Jugendarbeit (1888)

3330.7000
10.200,00 €
Musikschule des Musikvereins Türkenfeld (1591)    
Antrag v. 29.11.2023 
3330.7000
3.526,00 € 
Heinrich-Scherrer-Musikschule (2036) 
Antrag  v. 05.12.2023   
3330.7000
300,00 €
Sonstige Unterstützung f. musikalische Veranstaltungen

3500.7000
1.500,00 €
Brucker Forum (1900)     
Antrag  v. 14.11.2023 
3600.7000
500,00 €
Obst- und Gartenbauverein (2774)
 
3600.7000
100,00 €
Landesbund für Vogelschutz FFB                             
Antrag 04.12.2023
4320.7000
10.000,00 €
Ökumenischer Sozialdienst  (GR-Beschluss 15.02.2023)

4600.7000
2.000,00 €
Kinder- und Jugendförderverein (3274)  für Jugendraum/-Kino 
Auf Abruf   
4700.7000
100,00 €
Caritas / Fachstelle f. pflegende Angehörige  (2873)                 
Antrag 4.8.2022
 
200,00 €
Frauennotruf (1903)                                                 

 
200,00 €
Donum vitae (980)                                                     
 
 
200,00 €
Hosdiam Hospizverein (5170)
  
 
200,00 €
Nachbarschaftshilfe Türkenfeld (6897)
   
 


  
5500.7000
8.000,00 €
TSV Türkenfeld  (843)   Betreuung über 400 Kinder u. Jugendl.
Antrag ohne €
 
500,00 €
Schützenverein Türkenfeld (1514)                       
Antrag ohne €   
 
500,00 €
Schützenverein Zankenhausen (1887)

 
200,00 €
Hundesportverein (809)
  
Exkurs II: Darstellung der Spenden aus der Aktion „Türkenfeld hilft und gestaltet!“ im Haushalt 2024: 
Die Spenden werden sowohl Einnahmenseitig wie auch Ausgabenseitig auf einem sog. V-Konto durch die Kasse gesammelt und sodann über eine eigene Haushaltsstelle dargestellt (vgl. GR-Beschluss dazu). 


Exkurs III: Schulverbandsumlage: 

Aufgrund tw. rückläufiger Schülerzahlen sowie steigender Personalkosten entwickelt sich der Haushalt des Schulverbandes leider unerfreulich, wie nachfolgende Zahlen belegen: 

Die allgemeine Schulverbandsumlage entwickelt sich vsl. wie folgt: 
2021:  2.855,36 €
2022:  2.643,02 €
2023:  2.581,98 €
2024:  3.131,00 €

Die Umlage Schülerbetreuung – OGTS ist erheblich angestiegen, was vor allem an den gestiegenen Personalkosten liegt (ca. 16 Schüler weniger). 
Diese Umlage betrifft hauptsächlich Türkenfeld
2021:   613,98 €
2022:   280,95 € (Zahl verwässert durch Pandemie-Effekte)
2023:   641,19 € 
2024:   955,17 €  

Die Umlage für die Schülerbeförderung beträgt:
2021:  120,42 €
2022:   - 112,33 € 
2023:  165,95 €  
2024:  140,87 €

Umlagen an den Schulverband 2023 in Summen: 
Türkenfeld      547.890 €
Moorenweis   129.661 €
Grafrath            71.308 €
Kottgeisering    45.271 €
Alle Zusammen:                 794.132 €

Umlagen an den Schulverband 2024 in Summen: 
Türkenfeld      631.322 €
Moorenweis   186.529 €
Grafrath            90.814 €
Kottgeisering   51.552 €
Alle Zusammen:                 960.217 €



Beschlussvorschlag:

Beschluss 1: 
Der Gemeinderat beschließt die sog. „Freiwilligen Leistungen“ für das Jahr 2024 wie im Sachvortrag dargestellt bzw. inkl. der in der Sitzung besprochenen Änderungen.


Beschluss 2:

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Haushalts wie heute vorgelegt zur Kenntnis und beschließt die Haushaltssatzung 2024 sowie den Haushaltsplan mit allen Anlagen einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen (öff. Teil / nö Teil). 

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2024 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 10.937.450  Euro beschlossen.

Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2024 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 8.599.500 Euro beschlossen.

Der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 wird – vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – beschlossen-

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die sog. „Freiwilligen Leistungen“ für das Jahr 2024 wie im Sachvortrag dargestellt bzw. inkl. der in der Sitzung besprochenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Haushalts wie heute vorgelegt zur Kenntnis und beschließt die Haushaltssatzung 2024 sowie den Haushaltsplan mit allen Anlagen einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen (öff. Teil / nö Teil). 

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2024 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 10.937.450  Euro beschlossen.

Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2024 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 8.599.500 Euro beschlossen.

Der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 wird – vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2024 12:27 Uhr