Bauantrag: Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses um eine weitere Wohneinheit und Errichtung von 3 PKW-Stellplätzen, Fl. Nr. 310/4 Gemarkung Türkenfeld, Richard-Wagner-Str. 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024, 31.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Echinger Wegäcker“.
Alle Festsetzungen werden eingehalten.


Das bestehende Wohnhaus soll aufgestockt werden (rot dargestellt), um eine weitere Wohneinheit
im OG und DG zu schaffen.

Die neue Firsthöhe liegt bei 10,34 m.







  
  

Das Grundstück hat eine Größe von 1.066 m². Die Grundfläche des Wohnhauses
beträgt 183,78 m². Die GRZ I beträgt 0,20. Die GRZ II beträgt 0,28. Das Gebäude ist mit zwei Vollgeschossen geplant

Zusätzlich zur bestehenden Garage werden auf dem Grundstück 3 PKW-Stellplätze hergestellt. Sie entsprechen der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Die Abstandsflächen kommen gem. Bauantrag auf dem Grundstück zu liegen. 


In einem Begleitschreiben (siehe Anhang) an das Landratsamt erläutert der Planer seine 
Planung mit Abtreppung auf der Südseite (Hangseite).
Er verweist auf zurückliegend genehmigte Planungen (mit 3-Geschossigkeit) in Türkenfeld. 
Dort wurde ebenfalls mit einer Abstufung (Abtreppung) im Hangverlauf gearbeitet. 
Ebenso werden weitere genehmigte Referenzobjekte im Gemeindegebiet (ohne die vom LRA 
gewünschte Abstufung) als Beispiele herangezogen.

In den Planzeichnungen wird das Bauvorhaben im Modell dargestellt.











Weitere Bauzeichnungen und Berechnungen befinden sich im Anhang.


Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die umliegende Bebauung ein. Vor dem Hintergrund der genannten Präzedenzfälle (mit 3-Geschossigkeit) und aus städtebaulichen Gesichtspunkten ist die Abtreppung am Hangverlauf der Südseite eine gelungene / vertretbare Planungsvariante. Eine genaue Prüfung erfolgt jedoch durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck als Genehmigungsbehörde.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Aufstockung eines best. Wohnhauses um eine weitere Wohneinheit und Errichtung von 3 PKW-Stellplätzen auf der Fl. Nr. 310/4 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Aufstockung eines best. Wohnhauses um eine weitere Wohneinheit und Errichtung von 3 PKW-Stellplätzen auf der Fl. Nr. 310/4 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2024 12:27 Uhr