Punktueller Ausbau der Straßenbeleuchtung (vgl. Vorschlagsliste aus dem Gemeinderat) / hier: Vorstellung der eingegangenen Angebote sowie Alternativvorschlag mit Beschlussempfehlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Aus dem Gemeinderat wurde an die Verwaltung der Wunsch herangetragen, an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet Straßenlampen nachzurüsten.
Genannt wurden folgende Standorte, für die die Verwaltung in einem ersten Schritt Angebote für eine konventionelle Straßenbeleuchtung eingeholt hat: 

1.        Keltenstraße 2
2.        Germanenstraße 11
3.        Donauschwabenstraße 9
4.        Donauschwabenstraße 16
5.        Zugspitzstraße 8
6.        Thünefeldstraße 5

Gemäß Angebot für die herkömmliche Herstellung einer neuen Straßenbeleuchtung (mittels Anschluss ans vorhandene Stromnetz) wird ein Brutto-Gesamtpreis für alle genannten neuen Straßenlampen in Höhe von nahezu 50.000,- € aufgerufen. Dieser Preis steht nicht in Relation zu den 180.000,- € für die gesamte Umrüstung der Straßenbeleuchtung (483 Straßenlampen) auf LED. Zumal bei diesen 180.000,- € auch Erdarbeiten und Asphaltierungsarbeiten für neue Masten (Austausch von alten Holzmasten in neue Stahlmasten) enthalten waren.

Aus diesem Grund hat die Verwaltung zusätzlich zur herkömmlichen Erstellung einer neuen Straßenbeleuchtung mit Anschluss ans Ortsnetz bei mehreren Solarleuchten-Herstellern angefragt. Der Vorteil ist neben den gesparten Kosten für Kabelverlegungen auch die Möglichkeit, die Leuchtmittel direkt auf standardmäßige Rohrpfosten zu setzen, sodass auch kein spezieller Mast nötig wird. Zudem können die Solarleuchten mit eigenem Personal problemlos selbst montiert und aufgestellt werden. Immer mehr Kommunen setzen bei der Nachverdichtung von Straßenbeleuchtungselementen bzw. in leitungstechnisch schwerer zugänglichen Konstellationen auf Solarleuchten. 

Nachstehend ein Angebotsvergleich:







Nr.
Wo
Angebot herkömmlich
Angebot Solar 1
Angebot Solar 2
Bemerkung
1
Keltenstraße 2 - 4
7.777,10 €
4.910,54 €
4.346,21 €
2 Lampen nötig
2
Germanenstr. 11
4.238,64 €
2.455,27 €
2.173,11 €
 
3
Donauschwabenstr. 9
4.238,64 €
2.455,27 €
2.173,11 €
 
4
Donauschwabenstr. 16
4.238,64 €
2.455,27 €
2.173,11 €
 
5
Zugspitzstr. 8 - 10
13.109,95 €
4.910,54 €
4.346,21 €
2 Lampen nötig
6
Thünefeldstr. 5
14.976,81 €
2.455,27 €
2.173,11 €
 
 
Gesamtpreis
48.579,78 €
19.642,14 €
17.384,85 €
 

Am Beispiel der neuen Straßenbeleuchtung in der Thünefeldstraße wird hier der erhebliche Preisunterschied deutlich sichtbar. Gemäß Angebot für eine neue Straßenlampe mit Anschluss ans vorhandene Stromnetz werden hierfür alleine ca. 15.000,- € veranschlagt, wo hingegen die Solarleuchte mit guten 2.000,- € zu Buche schlägt. Auch bei den günstigeren neuen Lampen in der Donauschwabenstraße (Angebot kabelgebundener Anschluss beläuft sich dort auf ca. 4.200,- €) sind dies nur ca. 50% der Kosten.

Nachteil der Solarleuchten ist freilich die nicht immer 100%ig zu gewährleistende Funktionstüchtigkeit bei wenig Sonneneintrag oder Verschattung der Solarmodule. Allerdings haben die gängigen Solarleuchten mittlerweile integrierte Energiespeicher mit hoher Kapazität, sodass lt. Datenblatt eine autarke Leuchtdauer bei bedecktem Himmel von rund 80 Stunden zu erwarten ist. Eine Rückfrage bei der Stadt Landsberg und bei der Stadt Germering, die beide Solarleuchten in Betrieb haben, ergab, dass beide Städte zufrieden mit den Lampen sind und über keinen Ausfall der Beleuchtung zu klagen haben.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, probeweise eine erste Solarleuchte über ein Jahr zu testen um zu sehen, wie sich diese in der Praxis bewährt. Im Anschluss daran kann fundierter entschieden werden, ob zukünftige Nachverdichtungen im Hinblick auf die Straßenbeleuchtung auf herkömmliche Art erfolgen müssen oder ob Solarleuchten praxistauglich sind.

Nachdem die Keltenstraße und Germanenstraße in diesem Jahr mit einer neuen Spritzdecke versehen werden soll (vgl. Gemeinderatssitzung vom Januar 2024), empfiehlt die Verwaltung zusätzlich, die dort gewünschten Lampen bereits heuer kabelgebunden zu installieren, sodass eine weitere Aufgrabung nach Abschluss der Straßensanierungsarbeiten nicht mehr nötig wird. Es ist davon auszugehen, dass hier – aufgrund der ohnehin laufenden Arbeiten – die Kosten dann niedriger ausfallen als angeboten. 


Die Datenblätter sind im RIS-Dokumentensystem einzusehen.




Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung damit, probeweise eine erste Solarleuchte an einem noch zu findenden Platz zu montieren und über einen Jahreszyklus hinweg zu testen. Sollte sich die Installation bewähren, beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, an den weiteren genannten Standorten Solarleuchten installieren zu lassen.  

Zusätzlich sollen die gewünschten Straßenbeleuchtungen in der Kelten- und Germanenstraße (Gesamtkosten hierfür ca. 12.000,- €) bereits in diesem Jahr aufgrund anstehender Straßensanierungsarbeiten kabelgebunden ausgeführt werden

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung damit, probeweise eine erste Solarleuchte an einem noch zu findenden Platz zu montieren und über einen Jahreszyklus hinweg zu testen. Sollte sich die Installation bewähren, beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, an den weiteren genannten Standorten Solarleuchten installieren zu lassen.  

Zusätzlich sollen die gewünschten Straßenbeleuchtungen in der Kelten- und Germanenstraße (Gesamtkosten hierfür ca. 12.000,- €) bereits in diesem Jahr aufgrund anstehender Straßensanierungsarbeiten kabelgebunden ausgeführt werden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2024 09:47 Uhr