Bebauungsplan „An der Kälberweide II“ (ehem. Hundesportgelände, Teil II) / hier: Aufstellungsbeschluss und Beauftragung eines Planungsbüros


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat hat beschlossen, das circa 4.000 Quadratmeter große und heute als Hundesportgelände genutzte Areal „An der Kälberweide“ einer gewerblichen Nutzung zuzuführen (siehe Grafik unten). Entsprechende Gutachten (Boden, etc.) wurden erstellt und ein Alternativstandort für den Hundesport wird, wie ebenfalls vom Gremium beschlossen, derzeit entwickelt (Bauantrag gestellt, …). Es ist damit zu rechnen, dass in Kürze die Baugenehmigung für das neue Hundesportgelände in der ehem. gemeindlichen Grube Zankenhausen eintrifft. Die Gemeindeverwaltung bereitet parallel die Auftragsvergabe für die dann notwendigen Bauarbeiten vor; Vorarbeiten sind bereits abgeschlossen.

Darüber hinaus hat der Gemeinderat im letzten Jahr den Bürgermeister beauftragt, potentielle Kauf-Interessenten für die vsl. entstehenden Gewerbeflächen zu ermitteln. Mehrere aus Sicht der Gemeinde attraktive Unternehmen mit teilweise direktem Ortsbezug haben konkretes Interesse an einer Ansiedelung bzw. Erweiterung auf der entstehenden Fläche bekundet. Um hier keine Zeit zu verlieren und angesichts der zu erwartenden Dauer des Verfahrens empfiehlt die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat, in der heutigen Sitzung einen Aufstellungsbeschluss zu fassen und damit in den formellen Prozess einzutreten. Ebenfalls empfiehlt die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat, das Büro Arnold Consult AG mit der Planung zu beauftragen. Besagtes Büro hat bereits die direkt angrenzende und schon gewerbliche entwickelte Fläche überplant, weshalb die komplexe Situation (ehem. Gruben-Lage, …) kompetent bearbeitet werden kann. Ein entsprechendes Angebot liegt vor (geschätzter Auftragswert: circa 6.500 EUR zzgl. MWST). 

Geplanter Umgriff:


Zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten gewerblichen Entwicklung des betreffenden Areals wird nach derzeitigem Kenntnisstand davon ausgegangen, dass ein Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) angewendet werden kann, d. h. ausschließlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist.
Im sog. „beschleunigten Verfahren“ (§ 13a BauGB) ist dieses Verfahren dann nur mit einem Beteiligungsverfahren (keine frühzeitige Beteiligung, nur öffentliche Auslegung / Beteiligung TÖB) durchzuführen.



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Planungskosten i. H. v. circa 6,5 TEUR netto – im Haushalt 2024 eingeplant.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Kälberweide II“. Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche der Fl. Nr. 285, Gemarkung Türkenfeld. Planungsziel ist es, die Fläche einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach  § 13a BauGB in die Wege zu leiten. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Arnold Consult AG, Kissing ist mit den Planungsleitungen wie vorgeschlagen zu beauftragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Kälberweide II“. Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche der Fl. Nr. 285, Gemarkung Türkenfeld. Planungsziel ist es, die Fläche einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach  § 13a BauGB in die Wege zu leiten. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Arnold Consult AG, Kissing ist mit den Planungsleitungen wie vorgeschlagen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2024 09:47 Uhr