Bauantrag: Antrag auf Nutzungsänderung: Kellerräume zu einem Friseursalon und Schaffung eines 2. Rettungsweges; Graf-Schenk-Straße 2, Fl. Nr. 1045, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 14

Pressetaugliche Texte

Das 816 m² große Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und ist gem. § 34 BauGB zu bewerten. 

Geplant ist Umnutzung von Kellerräumen zu einem Friseursalon und die Schaffung eines 2. Rettungsweges über einen Schacht mit Ausstiegsleiter.


   



             




Die Vorgabe der Raumhöhe für einen zulässigen Aufenthaltsraum im Keller liegt bei 2,40 m – vorhanden sind 2,37 m. Es wird daher eine Abweichung für 3 cm von der Raumhöhe beantragt.

Nach Meinung der Verwaltung ist die geringfügige Abweichung von 3 cm für die Raumhöhe vertretbar.

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeinldiche Einvernehmen erteilt werden. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Nutzungsänderung, Kellerräume zu einem Friseursalon und Schaffung eines 2. Rettungsweges auf dem Grundstück Graf-Lösch-Str. 2, Fl. Nr 1045 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. 
Die Zustimmung zur Abweichung von 3 cm zur vorgegebenen Raumhöhe wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Nutzungsänderung, Kellerräume zu einem Friseursalon und Schaffung eines 2. Rettungsweges auf dem Grundstück Graf-Lösch-Str. 2, Fl. Nr 1045 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. 
Die Zustimmung zur Abweichung von 3 cm zur vorgegebenen Raumhöhe wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2024 09:47 Uhr