Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Seeblickstr. 3 a, Fl. Nr. 29, Gemarkung Zankenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 16

Pressetaugliche Texte

Siehe auch korrespondierenden TOP „Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Einzelgarage, einem Geräteraum und einem PKW-Stellplatz, Seeblickstr. 3, Fl. Nr. 29, Gemarkung Zankenhausen“

Das Grundstück Fl. Nr. 29 hat eine Größe von 2.808 m² und ist dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 und in Teilen dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld ist das Grundstück als „M gemischtes Gebiet“ dargestellt. 
Es ist geplant, das Grundstück im bereits direkt erschlossenen Bereich, angrenzend an die Straße, zu bebauen. Nach Grundstücksteilung soll das zukünftige Grundstück eine Größe von 579 m² aufweisen.


Im Jahr 2021 wurde hierzu bereits eine Bauvoranfrage gestellt, die der Gemeinderat positiv beschieden hat. Seinerzeit wurde durch das Landratsamt eine Bebauung des Grundstücks in erster Reihe (= angrenzend an die Straße) in Aussicht gestellt und planerisch dem Innenbereich zugeordnet.  Ein erneuter Austausch mit dem LRA ergab, dass an dieser Meinung festgehalten wird.  
  
Das Haus hat eine Grundfläche von 11 m x 14 m. Die Wandhöhe beträgt 4,45 m, die Firsthöhe 8,30 m. Das Satteldach soll mit einer Dachneigung von 35° errichtet werden.


Die GRZ I beträgt 0,27, die GRZ II liegt bei 0,44. Die GFZ betrögt 0,53. 
Es soll eine Doppelgarage mit zwei Stellplätzen errichtet werden.
Die Abstandsflächen liegen auf dem privaten oder dem öffentlichen Grund (Seeblickstraße).



Die Verwaltung steht dem Vorhaben offen gegenüber; die Ergebnisse der informellen Vorabberatung mit dem Landratsamt wurden im Sachvortrag dargestellt. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 29, Seeblickstraße 3a, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 29, Seeblickstraße 3a, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2024 09:47 Uhr