Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 19

Pressetaugliche Texte

Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Geltendorf; 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Wabern II“, Verz. Nr. 2.07, Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Ziel der Planung ist eine wohnbauliche Arrondierung eines neuen Wohngebäudes am südwestlichen Rand der Ortslage Wabern unmittelbar im Anschluss an den Bebauungsplan „Walleshausen-Wabern II“ Verz.-Nr. 2.07. Auf dem überplanten Areal nördlich der Straße „Zum Schmitterberg“ soll aufgrund eines Antrags eines Grundstückeigentümers eine angemessene wohnbauliche Nachverdichtung mit einem weiteren Wohngebäude angestrebt werden. 
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter dem folgenden Link einsehbar: https://www.geltendorf.de/bebauungsplaene-in-aufstellung



Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Moorenweis; 1. Änderung des Bebauungsplanes "Dünzelbach Ortsmitte", Erneute Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
Auf den bislang noch unbebauten Grundstücksflächen im westlichen Teil des Plangebietes soll aufgrund der hohen Nachfrage im Sinne einer flächensparenden Bauweise und Nachverdichtung ein Mehrfamilienhaus mit kleineren Wohneinheiten entstehen. Dieses Bauvorhaben entspricht jedoch aktuell nicht vollumfänglich den zeichnerischen und textlichen Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Dünzelbach Ortsmitte“. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des geplanten Mehrfamilienhauses müssen daher die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Dünzelbach Ortsmitte“ für den betreffenden Bereich entsprechend geändert werden.

Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter dem folgenden Link einsehbar:  https://www.moorenweis.de/index.php/rathaus/bauamt-bauwesen/bauleitplanung


Aufgrund formaler Abweichungen wird die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nochmals wiederholt. An den am 08.02.2024 bereits übermittelten Entwurfsunterlagen haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.

Es werden deshalb weiterhin keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.




Beteiligung als Nachbargemeinde;
Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet – An den Krautgärten“, Gemeinde Moorenweis, Landkreis Fürstenfeldbruck 
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

Der Gemeinderat Moorenweis hat am 13.12.2022 beschlossen, für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 1425, 1426 und 1426/1 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 1285/2, 1286/1, 1286/2, 1292, 1292/4, 1292/5, 1404, 1404/13, 1404/14, 1416, 1449, 1616/3 und 1616/8, jeweils Gemarkung Moorenweis, nördlich der Staatsstraße St 2054 (teilweise einschließlich) im Osten des bestehenden Gewerbegebietes Mooren-weis, den Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet - An den Krautgärten“ aufzustellen.

Um dem grundsätzlichen Bedarf an gewerblichen Bauflächen im Gemeindegebiet Moorenweis Rechnung tragen zu können, sollen die im Osten der Ortslage Moorenweis, bereits vorhandenen Gewerbeflächen über den „Gewerbegrund“ hinaus nach Osten hin erweitert werden. Nachdem das Plangebiet im Osten des Gemeindegebietes Moorenweis im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt, ist zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten Erweiterung von gewerblichen Nutzflächen die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Für die langfristige Sicherung der geplanten gewerblichen Bebauung an dem vorgesehenen Standort, zur Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, der angestrebten städtebaulichen Struktur und Gestaltung, der verkehrlichen sowie der umwelt- und naturschutzrechtlichen An-forderungen an diesen Bereich hat der Gemeinderat Moorenweis die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet – An den Krautgärten“ sowie die 22. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.  

Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen können online unter https://www.moorenweis.de/rathaus/bauamt-bauwesen/bauleitplanung im Internet eingesehen werden. 



Beteiligung als Nachbargemeinde;
22. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemeinde Moorenweis, Landkreis Fürstenfeldbruck 
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 
Um dem grundsätzlichen Bedarf an gewerblichen Bauflächen im Gemeindegebiet Moorenweis Rechnung tragen zu können, sollen die im Osten der Ortslage Moorenweis bereits vorhandenen Gewerbeflächen über die Straße „Gewerbegrund“ hinaus nach Osten hin erweitert werden (Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO). Nachdem das für eine Entwicklung vorgesehene Areal im baulichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt, ist zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten gewerblichen Entwicklung eine vorbereitende (Flächennutzungsplan) und verbindliche (Bebauungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan) Bauleitplanung nach BauGB erforderlich. Demzufolge soll die 22. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes für die Flächen östlich des bereits bestehenden Gewerbegebiets „An den Krautgärten“ im Osten der Gemeinde Moorenweis durchgeführt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewer-begebiet – An den Krautgärten“ wird im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. 

Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen können online unter https://www.moorenweis.de/rathaus/bauamt-bauwesen/bauleitplanung im Internet eingesehen werden. 
Beteiligung als Nachbargemeinde;
8. Änderung des BP „Gewerbegebiet Am Mitterfeld“, Gemeinde Greifenberg, Landkreis Landsberg am Lech; Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Anlass der Planung ist die Beantragung zur Vergrößerung der Betriebsfläche für eine effiziente Auslieferung von Reform- und Diätwaren, kosmetischen sowie Arzneimitteln aller Art und Erwerb auf den Grundstücken Fl. Nrn. 462/16 sowie /18, beide Gemarkung Greifenberg durch im Gewerbegebiet bereits ansässige Unternehmen. Ziel der Planung ist es, die gewerblichen Bauflächen um ca. 2.700 qm zu erweitern. 
Die Erweiterung der Betriebsfläche dient der Planungs- und Investitionssicherheit und trägt zur langfristigen Sicherung des Standortes bei. Die räumliche Lage mit einer Vorbelastung durch die Autobahn (Verkehrslärm) bietet sich für eine gewerbliche Entwicklung an, da wenig Lärmkonflikte zu erwarten sind. Die günstige Lage mit der Nähe zum Ballungszentrum München bietet gute Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebietes. 
Folgende Planungsziele werden mit der Bebauungsplanänderung verfolgt: 
Erweiterung des Bauraumes der Betriebsfläche und Änderung der Festsetzung des Maßes der baulichen Anlagen.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter dem folgenden Link einsehbar: https://www.greifenberg-ammersee.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/aufstellungsverfahren


Bauantrag; Errichtung einer Dachgaube an das bestehende Wohnhaus, Fl. Nr. 173/13, Moorenweiser Straße 2c, Gemarkung Türkenfeld  
Das Vorhaben kann auf Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren erteilt werden.
Da der Bauherr jedoch einen Antrag zur Baugenehmigung gestellt hat, wird das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt.



Bauantrag: Neubau eines EFH mit Doppelgarage und Neubau von 2 DHH mit einer Garage, einem Carport und 2 PKW Stellplätzen, Donauschwabenstraße 3, Fl. Nr. 392/1, Gemarkung Türkenfeld
Der Bauantrag zur Errichtung von 4 DHH wurde in nahezu gleicher Form bereits 2022 vom Gemeinderat behandelt. Folglich wurde das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt.

Datenstand vom 07.05.2024 09:47 Uhr