Vollzug des Abmarkungsgesetztes / hier: Bestellung eines Feldgeschworenen gem. Art. 11 Abs. 4 Satz 1 AbmG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2024 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Für die Gemeinde Türkenfeld sind gemäß geltender Regelungslage 4 Feldgeschworene zu bestellen.

Derzeit sind in der Gemeinde Türkenfeld
  • Rainer Hegnauer
  • Ottmar Palme
  • Edwin Thomas Thienel
als Feldgeschworene tätig.

Aufgrund des Ablebens des Feldgeschworenen Johann Keller ist ein weiterer Feldgeschworener zu bestellen. 

In der Regel erfolgt dies durch die verbleibenden Feldgeschworenen. Sollten diese jedoch auf ihr Wahlrecht verzichten oder aus anderen Gründen innerhalb eines Jahres keine Wahl zustande kommen oder weniger als drei Feldgeschworene vorhanden sein, hat der Gemeinderat die fehlenden Feldgeschworenen zu wählen (Art. 11 Abs. 3 AbmG). 
Die Feldgeschworenen haben erklärt, dass sie eine Wahl durch den Gemeinderat präferieren. 

Die Feldgeschworenen werden auf Lebenszeit bestellt. Auf die Wählbarkeit sowie den Verlust der Wählbarkeit sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes über ehrenamtliche Bürgermeister sinngemäß anzuwenden. 

Ein Feldgeschworener scheidet aus dem Amt, wenn die Wählbarkeit nicht mehr gegeben ist. Ein Feldgeschworener kann aus wichtigem Grund sein Amt niederlegen (Art. 11 Abs. 5 AbmG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Satz 3 GO). 

Herr Wolfgang Geppert hat sich ggü. Bürgermeister Staffler bereit erklärt, als Feldgeschworener tätig zu werden. 

Die Verwaltung schlägt dementsprechend vor, Herrn Wolfgang Geppert zum Feldgeschworenen zu wählen.

 
Beschlussvorschlag:
Die Benennung der Feldgeschworenen erfolgt gem. Art. 11 Abs. 3 BayAbmG durch Wahl nach Art. 51 Abs. 3 GO. Herr Wolfang Geppert stellt sich zur Wahl. Die Durchführung der Wahl erbrachte folgendes Ergebnis (vgl. Wahlhandlung i. R. d. Sitzung – 15 Ja-Stimmen, 1 leerer Stimmzettel), das in nachfolgenden Beschlussvorschlag mündet:

Der Gemeinderat bestellt Herrn Wolfgang Geppert zum Feldgeschworenen der Gemeinde Türkenfeld.


Abnahme des Amtseides:
Bürgermeister Staffler verpflichtet den neu bestellten Feldgeschworenen durch nachfolgenden Amtseid:

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses - so wahr mir Gott helfe.


Der neu bestellte Feldgeschworene spricht die Eidesformel nach.

Beschluss

Beschluss:
Die Benennung der Feldgeschworenen erfolgt gem. Art. 11 Abs. 3 BayAbmG durch Wahl nach Art. 51 Abs. 3 GO. Herr Wolfang Geppert stellt sich zur Wahl. Die Durchführung der Wahl erbrachte folgendes Ergebnis (vgl. Wahlhandlung i. R. d. Sitzung – 15 Ja-Stimmen, 1 leerer Stimmzettel), das in nachfolgenden Beschlussvorschlag mündet:

Der Gemeinderat bestellt Herrn Wolfgang Geppert zum Feldgeschworenen der Gemeinde Türkenfeld.


Abnahme des Amtseides:
Bürgermeister Staffler verpflichtet den neu bestellten Feldgeschworenen durch nachfolgenden Amtseid:

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses - so wahr mir Gott helfe.


Der neu bestellte Feldgeschworene spricht die Eidesformel nach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 11:35 Uhr