Bauleitplanung: PV-Anlage Alter Brenner / Bauleitplanung Freiflächen-Photovoltaikanlage "Alter Brenner" / hier: Beschluss über die Einstellung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2024 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „PV-Anlage Alter Brenner“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.



Aufgrund einer eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde die Fläche der Photovoltaik Anlage in seiner Größe reduziert. Nun befindet sich die Fläche in einen privilegierten 200 m Korridor neben der Bahnlinie gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB. Besagte Privilegierung gilt nur für Flächen, die maximal 200 Meter vom äußeren Fahrbahnrand entfernt liegen. 
Dies bedeutet, dass für Projekte auf diesen Flächen kein spezifischer Bebauungsplan erforderlich ist, um Baurecht zu schaffen. Die Stadtwerke FFB (Vorhabenträger) haben der Gemeinde mittgeteilt, dass nun das Einreichen eines Bauantrages beabsichtigt wird.  Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Alter Brenner“ kann somit eingestellt werden.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan der Freiflächenphotovoltaikanlage „Alter Brenner“ sowie die Flächennutzungsplanänderung. Die Verfahrenseinstellung ist amtlich bekannt zu machen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan der Freiflächenphotovoltaikanlage „Alter Brenner“ sowie die Flächennutzungsplanänderung. Die Verfahrenseinstellung ist amtlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 11:35 Uhr