Antrag auf Vorbescheid: Neubau von 2 Doppelhäusern mit Garage und Carport sowie 4 Apartments und 8 PKW-Stellplätzen, Aresingerstraße 6, Fl. Nr. 1368 u. 1368/7, Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2024
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Im Rahmen eines „Antrags auf Vorbescheid“ wird auf der Fläche Fl. Nr. 1368/7 sowie einer Teilfläche von Fl. Nr. 1368 (für das Projekt vorgesehene Fläche: siehe blaue Markierung) die Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garage und Carport sowie von vier Apartments mit acht PKW-Stellplätzen beantragt. Details: Siehe Anhang.
Abbildung: Zur Bebauung vorgesehene Fläche.
Abbildung: geplante Anordnung der Baukörper. An der Aresinger Straße sollen die Doppelhäuser entstehen; im hinteren Bereich des Grundstücks das Mehrfamilienhaus (4 kleinere Wohnungen geplant).
Einordnung des Antrags aus Sicht der Gemeindeverwaltung:
- Die zur Bebauung vorgesehene Fläche ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde seit langer Zeit als „Wohngebiet“ dargestellt (vgl. aktuelles Bauleitverfahren Dorfanger, …)
- Bebaut werden soll aktuell lediglich ein direkt an die Aresingerstraße angrenzendes Areal (Gesamtumgriff: ~ 1.500m² - siehe blaue Markierung).
- Eine informelle Vorprüfung mit den Verantwortlichen im Landratsamt hat ergeben, dass – aufgrund der bereits vorhandenen umliegenden Bebauung (teilweise auch in zweiter bzw. dritter Reihe) - für die nun zur Bebauung vorgesehene Fläche vermutlich bereits Baurecht besteht. Nach mündlicher Aussage des Landratsamts ist bei der Art der Bebauung die umliegende Struktur aufzugreifen.
- Die umliegende Bebauung ist geprägt von Mehrfamilienhäusern bzw. nachträglich erweiterten Einzelhäusern und Doppelhäusern. Teilweise wurde deutlich nachverdichtet (vgl. Bebauungs-Struktur auf den direkt bzw. mittelbar angrenzenden Grundstücken).
- Der Eigentümer der Fläche hat bereits vor längerer Zeit Vorsorge getroffen und eine Fläche (Fl. Nr. 1367, Gem. Türkenfeld) als möglichen Straßengrund/ Zufahrt herausmessen lassen, sodass einer späteren baulichen Entwicklung in Richtung Dorfanger bzw. Schulstraße, wie im FNP vorgesehen, nichts im Wege stehen würde.
- Versorgungstechnisch würde das Bauvorhaben über die Aresingerstraße bedient. Etwaige brandschutzrechtliche Aspekte sowie Fragestellungen rund um Immissionen (kommend von der Bahnstrecke) sind im weiteren Verfahren zu klären.
FAZIT: Aus Sicht der Verwaltung steht dem gemeindlichen Einvernehmen nichts im Wege; die Genehmigungskompetenz für das Vorhaben liegt, wie im Sachvortrag geschildert, beim Landratsamt.
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Zugehöriger Auszug aus dem FNP:
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Garage sowie 4 Apartments und 8 Stellplätzen auf dem Grundstück, Aresingerstraße 6, Fl. Nr. 1368 +1368/7, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB kann grundsätzlich in Aussicht gestellt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Garage sowie 4 Apartments und 8 Stellplätzen auf dem Grundstück, Aresingerstraße 6, Fl. Nr. 1368 +1368/7, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB kann grundsätzlich in Aussicht gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2024 11:35 Uhr