Bauantrag: Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und 3 PKW-Stellplätzen, Bahnhofstraße 18, Fl. Nr. 1354/2, Gem. Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.07.2024 ö 15

Pressetaugliche Texte

Das 422 m² große Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und ist gem. § 34 BauGB zu bewerten. Das Grundstück ist bereits bebaut. Das bestehende Gebäude soll abgerissen werden und mit einem Zweifamilienhaus neu bebaut werden.




Die Wandhöhe beträgt 5,99 m, die Firsthöhe 9,09 m. 
Wandhöhe des Zwerchgiebels beträgt 7,52 m Firsthöhe des Zwerchgiebel liegt bei 8,82 m.
Das Satteldach soll mit einer Dachneigung von 35 ° errichtet werden. 
Die GRZ I beträgt 0,24 , die GRZ II liegt bei 0,43.



Die Abstandsflächen kommen gem. Bauantrag auf dem Baugrundstück, der öffentlichen Straße und z.T. auf den benachbarten Gründstücken Fl. Nrn. 1354/4 und Fl. Nr. 1354/3, Bahnhofstraße 18b, Gem. Türkenfeld zu tragen. Für die benachbarten Grundstücke liegen jeweils Abstandsflächenübernahmeerklärungen vor.

Es werden 4 Stellplätze nachgewiesen.
Die Stellplätze sind ca. 1 m von der Straße entfernt. Grund hierfür ist die Grundstücksabtretung für den Außbau der Bahnhofstraße. 

Nach Meinung der Verwaltung fügt sich die Planung in die Bebauungsstrukturen der näheren Umgebung ein. Grds. ist es zu begrüßen, dass an dieser Stelle Wohnraum geschaffen wird und das Umfeld eine Aufwertung durch die sinnvolle Nachnutzung eines über längere Zeit leerstehenden Gebäudes erfährt. 



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und 3 PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Bahnhofstraße 18, Fl. Nr. 1354/2, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und 3 PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Bahnhofstraße 18, Fl. Nr. 1354/2, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2024 09:51 Uhr