Die Gemeinde Türkenfeld ist für Pflege und Unterhalt diverser öffentlicher Grün- und Rasenflächen im Gemeindegebiet zuständig.
Hierzu zählen:
- Schule (mit Sportplatz sowie umgreifende Grünanlagen)
- Kindergarten Pfiffikus
- Kindergarten Sumsemann
- Kinderspielplatz „Karwendelstraße“
- Kinderspielplatz „Beurer Straße“
- Kinderspielplatz „Am Gollenberg“
- Kinderspielplatz Zankenhausen
- Kinderspielplatz „Im Duringveld“
- Rathaus & FFW-Haus Türkenfeld inkl. Umgriff
- Ortszentrum
- Friedhof (hier insb. die größere Grünfläche am Rand des neuen Friedhofs sowie die Zuwegung
- Neu angelegte Streuobst-Passage an der Wegeverbindung Türkenfeld ⬄ Zankenhausen
- Diverse innerörtliche Straßenbegleitgrün-Streifen und öff. Freiflächen (werden größtenteils aus naturschutzgründen erst jeweils ab 1. Juli gemäht)
- Zuwegung Gollenberg
- …
In Summe mehr als ein 15.000m², verteilt auf div. Flurstücke.
Die Mäharbeiten auf diesen Flächen werden derzeit teilweise mit Handmähern erledigt, was gerade bei beengten Platzverhältnissen auch sinnvoll ist. Alle größeren Flächen werden mit einem vor vielen Jahren angeschafften Aufsitzmäher erledigt. Dieser wurde eigentlich „nur“ für das Schulgelände beschafft, ist jetzt aber auch auf allen anderen Flächen im Einsatz. Besagter Mäher hat nun das Lebensende erreicht. Verschiedene Undichtigkeiten treten zu Tage und oft können Mäh-Einsätze nicht erledigt werden, weil das Gerät reparaturbedingt nicht zur Verfügung steht.
Erschwerend hinzu kommt, dass aufgrund der sich ändernden Witterungsverhältnisse Mäharbeiten oft auch bei feuchtem Gras ausgeführt werden müssen. Der vorhandene Mäher („Baumarktqualität“) ist hierfür nicht im Ansatz ausgelegt. All diese Widrigkeiten führen dazu, dass wertvolle Arbeitszeit nicht optimal eingesetzt werden kann.
Ein wichtiger Punkt ist auch der Natur- und Artenschutz: Der vorhandene Mäher ist nicht in der Lage, gemähtes Gras zuverlässig aufzunehmen. Dies führt dazu, dass oft nur im sog. „Mulchgang“ gefahren werden kann. Hierbei verbleibt das gemähte Gras auf der Fläche. Dies wiederum führt zu Humusbildung und Ablagerungen. Der eigentliche auf vielen Flächen angestrebte Magerrasen bzw. Magerwiesenansatz wird damit ad absurdum geführt. Neue Mäher sind mit sog. „Insektenschutzeinrichtungen“ ausgestattet, sodass auch dadurch ein Beitrag für Artenvielfalt bzw. –Erhalt geleistet wird.
Nach Rücksprache mit anderen Kommunen schlägt die Verwaltung darum Folgendes vor:
Beschafft werde sollte aus Gründen der Arbeitseffizienz sowie der angestrebten Entwicklung sog. „ausgemagerter Flächen“ ein Gerät, dass bei nahezu allen Witterung zuverlässig eingesetzt werden kann und gleichzeitig in der Lage ist, das gemähte Gras zuverlässig aufzunehmen. Wichtig dabei ist, dass die Maschine mit unterschiedlichen Gras-Höhen zurechtkommt, da einige Flächen bewusst aus Gründen des Naturschutzes auch erstmalig erst ab Anfang Juli gemäht werden . Die Gerätschaft sollte darüber hinaus möglichst wendig sein, um z. B. Bäume gut umfahren zu können. Prädestiniert hierfür ist ein Mäher mit einem Front-Mähsystem und einer Auffangmöglichkeit im Heck des Geräts.
Die Verwaltung möchte in Abstimmung mit GR S. Schneller, der im Kreisbauhof für den Maschinenpark zuständig ist, verschiedene Vorführgeräte testen. Die Erfahrung zeigt, dass die Preise für derartige Mähgeräte ausserhalb der Mäh-Saison günstiger sind und bei Zeiten auch Vorführgeräte mit größeren Rabatten beschafft werden können.
Um Handlungsfähig zu sein bittet die Verwaltung den Gemeinderat um die Bereitstellung eines Budgets i. H. v. brutto 50.000 EUR. Diese Ausgabe kann durch Minderausgaben auf anderen HHST bzw. durch Mehreinnahmen kompensiert werden. Konkret: Für das Jahr 2024 sind im Haushalt Zinseinnahmen von 80.000 EUR geplant. Stand aktueller Planung kann – durch eine gut bedachte Anlagepolitik der Gemeindekasse mit täglichem Liquiditätsmanagement – mit 250.000 EUR Zinseinnahmen gerechnet werden.
Zukünftig wird dann auf allen öff. Flächen zentral ein Mäher im Einsatz sein und seinen Dienst leisten. Der vorhandene Mäher könnte vermutlich für einige hundert Euro verkauft werden. Auch ist mit deutlichen Zeiteinsparungen und Effizienzgewinnen zu rechnen.
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Beispielbild (Marke des Geräts unerheblich): Kommunal-Mäher mit Frontmähwerk und Auffangeinrichtung:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Ausgaben von max. 50 TEUR brutto.
Mögliche Gegenfinanzierung: Für das Jahr 2024 sind im Haushalt Zinseinnahmen von 80.000 EUR geplant. Stand aktueller Planung kann – durch eine gut bedachte Anlagepolitik der Gemeindekasse mit täglichem Liquiditätsmanagement – mit 250.000 EUR Zinseinnahmen gerechnet werden.
Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung eines Aufsitzmähers mit den im Sachvortrag genannten Parametern und stellt hierfür ein Budget von 50 TEUR zur Verfügung. Die Verwaltung wird mit Ausschreibung und Beschaffung beauftragt.