Bauantrag: Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des BPlanes- Neubau Pool, Kreuzstraße 12, Fl. Nr. 259/71, Gem. Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2024 ö 9

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Kreuzstraße 12, Fl. Nr. 259/71, Gem. Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“.



Die Antragstellerin möchte in ihrem Garten einen 8 x 3 Meter (24 m²) großen Außenpool errichten, welcher sich im vorderen Gartenbereich befinden soll.

Das Grundstück ist bereits mit einer Doppelhaushälfte bebaut. Im Bauantrag aus dem Jahr 2022 wurde im Nordwesten des Grundstücks ein Gartenhäuschen mit einer Fläche von 12 m² eingeplant und genehmigt, jedoch bislang noch nicht errichtet. Die Umsetzung ist nun im Rahmen der Gartengestaltung und der geplanten Poolerrichtung vorgesehen. 

Es wird ein Abstand von 3 m zur Grenze des Nachbargrundstücks eingehalten. 

Alle drei angrenzenden Nachbarn haben der Errichtung zugestimmt. Der Nachbar im Norden hat jedoch die Bedingung gestellt, dass die Pooltechnik während des Betriebs keine Lärmbelästigung verursacht. Die Antragstellerin versichert, dass die Technik unter dem Gartenhäuschen installiert werden soll, sodass keine Lärmbelästigung zu erwarten ist.

Insgesamt werden somit 36 m² mit Nebenanlagen überbaut.

Im Bebauungsplan Nr. 5 d) sind max. 16 m² Nebenanlagen außerhalb der Baugrenze erlaubt. Die Antragstellerin überschreitet somit die max. m² um 20 m².

Bisher gibt es keine Vergleichsfälle bezüglich der Festsetzung Nr. 5 d) im Geltungsbereich.

Aus Sicht der Verwaltung kann einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan zugestimmt werden, da der Pool im Vergleich zu einem Gebäude eine geringere optische Einschränkung darstellt.


Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der isolierteBefreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“ für das Grundstück Fl. Nr. 259/71, Gemarkung Türkenfeld in Bezug auf die maximale Grundfläche von Nebengebäuden gem. Festsetzung Nr. 5 d) zu. Es wird der Errichtung eines Pools mit max. 24 m²  gewährt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der isolierteBefreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“ für das Grundstück Fl. Nr. 259/71, Gemarkung Türkenfeld in Bezug auf die maximale Grundfläche von Nebengebäuden gem. Festsetzung Nr. 5 d) zu. Es wird der Errichtung eines Pools mit max. 24 m²  gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.11.2024 08:47 Uhr