Bauantrag: Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des BPlanes - Sichtschutz-Errichtung, Bajuwarenstraße 1, Fl. Nr. 243, Gem. Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2024 ö 10

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Bajuwarenstraße 1, Fl. Nr. 243, Gem. Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.



Die Antragstellerin plant die ca. 17 m lange Thujanhecke entlang der östlichen Gartengrenze, in Richtung Beurer Str., zu entfernen und durch einen Sichtschutzzaun aus sibirischen Lärchenbretern mit Begrünung zu ersetzten.





Insgesamt soll der Sichtschutzzaun eine Höhe von 1,80 m +0,12 m Sockelhöhe aufweisen.

Gem. Bebauungsplan Nr. 4.2 beträgt die max. zulässige Höhe von Einfriedungen 1,20 m, weshalb eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist.

Begründung der Antragstellerin:

Zunächst ist die bestehende Hecke stark beschädigt und muss daher entfernt werden. Mit einer Breite von etwa einem Meter nimmt sie nicht nur wertvollen Platz im Garten ein, sondern stellt auch ein potenzielles Unfallrisiko für Fußgänger dar, da herausstehende Äste eine Verletzungsgefahr darstellen.
Besonders besorgniserregend ist die Situation für die Kinder, die an der angrenzenden Bushaltestelle warten. Trotz regelmäßiger Pflege und Rückschnitt ist die Sicherheit nicht ausreichend gewährleistet.

Ein einfaches Entfernen der Hecke ohne adäquaten Ersatz kommt nicht in Frage. Ein Zaun bietet nicht nur den notwendigen Schutz, sondern fungiert auch als Sichtschutz und Lärmschutz für die direkt angrenzende Bushaltestelle sowie die stark befahrene Kreisstraße.

Die direkt angrenzenden Nachbarn haben ihre Zustimmung erteilt.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden derartige Befreiungen zur Einfriedungshöhe bereits erteilt.

Vergleichsfälle:
  • Mozartstraße 20, Fl. Nr. 233, Gem. Türkenfeld => 2 m Höhe auf einer Länge von 17 m
  • Beurer Str. 8, Fl. Nr. 246, Gem. Türkenfeld => 2,50 m Höhe

Aus Sicht der Verwaltung kann die isolierte Befreiung zur Einfriedungshöhe erteilt werden.



Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ für das Grundstück Bajuwarenstraße 1, Fl. Nr. 243, Gemarkung Türkenfeld in Bezug auf die Höhe der Einfriedung zu. Es wird eine Zaunhöhe von 1,80 m+ 0,12 m Sockelhöhe gewährt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ für das Grundstück Bajuwarenstraße 1, Fl. Nr. 243, Gemarkung Türkenfeld in Bezug auf die Höhe der Einfriedung zu. Es wird eine Zaunhöhe von 1,80 m+ 0,12 m Sockelhöhe gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Datenstand vom 04.11.2024 08:47 Uhr