Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2024 ö 11

Pressetaugliche Texte

Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Greifenberg; 1. Änderung Bebauungsplanes „Jägersteig-Ost“, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.  § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB

Der Gemeinderat Greifenberg hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Jägersteig-Ost“ bzgl. der Änderung des § 10 „Grundwasser- und Abwasserentsorgung“ zum Schutz vor hohen Grundwasserständen von einer Festsetzung hin zu einem reinen Hinweis beschlossen. 
In der Sitzung des Gemeinderates am 11.06.2024 wurde der von der Bauverwaltung mit dem Plandatum 11.06.2024 erstellte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Jägersteig-Ost“ gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens nach § 13 BauGB (mit Begründung) gemäß §3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung beauftragt.
Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der o. g. Auslegungsfrist im Internet unter dem folgenden Link einsehbar: https://www.eching-ammersee.de/bauen-wohnen/bebauungsplaene-in-aufstellung
 

Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Moorenweis: 2. Änderung Bebauungsplan „AM Raiffeisenweg I/II“, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Der Gemeinderat Moorenweis hat in seiner Sitzung am 03.05.2022 die Aufstellung der 2. Änderung beschlossen. Ziel und Zweck der Änderung ist es, einen erforderlichen Neubau der Bankfiliale der ortsansässigen Raiffeisenbank mit Verwaltungsbereich und sechs Wohnungen, zu ermöglichen. Die Gemeinde trägt so dem Belangen der Arbeitsplatzsicherung bzw. der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen im Ortsbereich Rechnung. Darüber hinaus kann im Mischgebiet neuer Wohnraum geschaffen werden und damit dem vermehrten Anfragen nach Wohnungen entsprochen werden.

Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der o. g. Auslegungsfrist im Internet unter dem folgenden Link einsehbar:  https://www.moorenweis.de/rathaus/bauamt-bauwesen/bauleitplanung 





Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Geltendorf; 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung), frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.  § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeinde Geltendorf plant die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) im Rahmen eines Bürgerwindprojektes im Gemeindegebiet zu realisieren. Diese Anlage soll unter Berücksichtigung eines Abstands von 1.000 Metern zu Wohnnutzungen umgesetzt werden. 

Es wurde keine Stellungnahme an die Gemeinde Geltendorf abgegeben.

Die Planunterlagen sind während der o. g. Auslegungsfrist im Internet unter dem folgenden Link einsehbar: https://www.geltendorf.de/bekanntmachungen
 

Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Greifenberg; Bebauungsplan„MITTERFELD III“
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Greifenberg hat in seiner Sitzung am 24.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen und in der Sitzung vom 16.04.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 16.04.2024 gebiligt. Aufgrund der hohen Nachfrage und der guten überregionalen Anbindung möchte die Gemeinde Greifenberg das bestehende Gewerbegebiet nördlich der A 96 entsprechend in östliche Richtung erweitern und städtebaulich ordnen. Durch die Umwandlung der Flächen in Bauland im direkten Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet, wird eine ungegliederte Siedlungsentwicklung vermieden. 

Es werden weiterhin keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter dem folgenden Link einsehbar: https://www.greifenberg-ammersee.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/aufstellungsverfahren


Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Moorenweis: 4. Änderung des Bebauungsplanes „Moorenweis Nord“,, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Moorenweis hat am 04.08.2024 beschlossen, für die Grundstücke Fl. Nrn. 61/52 (St. Ulrich-Straße), 115, 115/2, 115/3, 116, 116/2, 116/3, 117, 118, 118/3, 119, 119/2, 119/3 und 119/4, jeweils Gemarkung Moorenweis, nördlich der Ringstraße, westlich der St.-Ulrich-Straße und südlich der Ahornstraße im Zentrum der Ortslage Moorenweis, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Moorenweis Nord“ durchzuführen. Die Gemeinde Moorenweis beabsichtigt eine Erweiterung der Kita auf den Flächen südlich der Ahornstraße und westlich der St.-Ulrichstraße vorzunehmen. Die betreffenden Grundstücksflächen sind bereits Bestandteil des seit 16.07.1974 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Moorenweis Nord“ und in diesem als „Gemein-bedarfsfläche Pfarrzentrum“ planungsrechtlich gesichert. Die geplante Erweiterung der Kita ist jedoch aus den Vorgaben dieses rechtsverbindlichen Bebauungsplanes derzeit nicht vollumfänglich ableitbar. Zur planungsrechtlichen Sicherung der Erweiterungsplanung soll deshalb eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Moorenweis Nord“ vorgenommen werden. Im Rahmen dieser Änderung soll der gesamte, zwischen der Ahornstraße, der St.-Ulrichstraße und Ringstraße liegende, als „Gemeinbedarfsfläche“ planungsrechtlich gesicherte Teil des Bebauungsplanes „Moorenweis Nord“ geändert und auf zeitgemäße Vor-gaben abgestellt werden.

Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der o. g. Auslegungsfrist im Internet unter dem folgenden Link einsehbar:  https://www.moorenweis.de/rathaus/bauamt-bauwesen/bauleitplanung 

Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Geltendorf; 5. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf-Riedgasse“,
Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB 

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung am 06.09.2022 den Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Riedgasse“, Verz. Nr. 1.21 für den bereits größtenteils baulich genutzten Bereich südwestlich der Landsberger Straße und Bahnhofstraße sowie nördlich und südlich der Riedgasse im nordwestlichen Randbereich der Ortslage Geltendorf gefasst und das Verfahren hierfür eingeleitet. Mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Geltendorf - Riedgasse“, Verz.-Nr. 1.21 (rechtsverbindlich seit 14.09.1998) einschließlich der hierzu bereits rechtsverbindlichen 1. bis 4. Änderung, hat die Gemeinde Geltendorf bereits vor Jahren am nordwestlichen Ortsrand von Geltendorf Planungsrecht für eine dörfliche Wohnentwicklung geschaffen. Seit Rechtskraft dieses Bebauungsplanes haben sich auf den Flächen im Umfeld der Riedgasse und westlich der Landsberger Straße in den letzten Jahren / Jahrzehnten bereits zahlreiche Wohn- und sonstige Gebäude unterschiedlichster Nutzung und Ausprägung (Einzel-, Doppelhäuser, landwirtschaftliche Hofstellen etc.) angesiedelt, deren Baustrukturen teilweise auch bereits Abweichungen von den Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes erforderlich machten. Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Riedgasse“, Verz.-Nr. 1.21 sollen die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes einschließlich der hierzu zwischenzeitlich bereits rechtskräftigen Änderungen auf eine angemessene, zeitgemäße bauliche Nachverdichtung und verträgliche Entwicklung von innerörtlichen Flächenpotenzialen abgestellt werden. Letztendlich sollen mit der 5. Änderung des Bebauungsplans mehr Möglichkeiten zu einer wohnbaulichen und sonstigen baulichen Nutzung (Nachverdichtung) der bereits bestehenden Siedlungsflächen (Nutzung vorhandener Potentiale) im Nordwesten der Ortslage Geltendorf generiert werden und somit den landes- und regionalplanerischen Vorgaben (Innen- vor Außenentwicklung, Nachverdichtung im Innenbereich) entsprechend Rechnung getragen werden.

Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.


Die Planunterlagen sind während der o. g. Auslegungsfrist im Internet unter dem folgenden Link einsehbar:  https://www.geltendorf.de/bekanntmachungen

Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Geltendorf; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Änderung betrifft den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 1169, 1170/1 und 1171 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 1164, 1169/1, 1173 und 1412/1, jeweils Gemarkung Kaltenberg, westlich des Schönauer Ringes im Südwesten der Ortslage Kaltenberg („Änderungsbereich in Kaltenberg“) und den Bereich der Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 80/1 und 614, jeweils Gemarkung Hausen, am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteiles Hausen („Änderungsbereich in Hausen“). sollen für den in der Ortslage Kaltenberg liegenden Änderungsbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Entwicklung neuer gewerblicher Nutzflächen im unmittelbaren Anschluss an das bereits bestehende Gewerbegebiet - Süd im südlichen Teil der Ortslage Kaltenberg geschaffen werden, um den vorliegenden Anfragen, insbesondere einheimischer Betriebe bzw. Existenzgründern nach gewerblichen Bauflächen künftig in angemessenem Umfang Rechnung tragen zu können.

Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der o. g. Auslegungsfrist im Internet unter dem folgenden Link einsehbar:  https://www.geltendorf.de/bekanntmachungen

 Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Geltendorf; Aufstellung des Bebauungsplanes "Kaltenberg - Gewerbegebiet Süd II", Verz.-Nr. 3.18; Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Analog zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes. 

Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der o. g. Auslegungsfrist im Internet unter dem folgenden Link einsehbar:  https://www.geltendorf.de/bekanntmachungen


Bauantrag: Einbau einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus, Fl. Nr. 173/ 13 Gem. Türkenfeld, Moorenweiser Str. 2c
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 23.04.2024.2024 erteilt. 


Bauantrag: 1. Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 Stellplätzen - Erhöhung von 5 WE auf 8 WE, Fl. Nr. 1394/4 Gem. Türkenfeld, St. Ottilien Str. 13
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 05.06.2024.2024 erteilt. 


Bauantrag: Errichtung einer Hundepension incl. 1 Kundenparkplatz, Fl. Nr. 48 Gem. Türkenfeld, Graf-Lösch-Str. 7
Die  Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 10.06.2024.2024 erteilt. 


Bauantrag: 1. Tektur: Antrag auf Änderung der Gebäudeklasse 4 in Gebäudeklasse 3 zum Umbau und Nutzungsänderung des Wohnhauses und der Scheune in insgesamt 4 Wohnungen, Anbau eines Vordaches und Balkons, Errichtung einer Brandschutzwand sowie Nachweis von 6 Pkw-Stellplätzen, Fl. Nr. 506/2 Gem. Zankenhausen, Kapellenstr. 12
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 10.06.2024.2024 erteilt. 


Bauantrag: Errichtung einer neuen Doppelgarage als Ersatzbau am bestehenden Wohnhaus, Fl. Nr. 963/1 Gem. Türkenfeld, Wolfgasse 13
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 25.07.2024 erteilt. 


Antrag auf denkmalschutzrechtliche Grabungserlaubnis gemäß Art. 7 BayDschG zur Errichtung einer Doppelgarrage als Ersatzbau für bestehende Doppelgarage am bestehenden Wohnhaus, Fl. Nr. 963/1 Gem. Türkenfeld, Wolfgasse 13
Die Erlaubnis wurde mit Bescheid vom 06.08.2024 erteilt. 


Bauantrag: Nutzungsänderung, Sanierung Umbau und Erweiterung der denkmalgeschützten ehemaligen Milchsammelstelle „Milchhäusl“ zu einem Ferienhaus sowie Errichtung von zwei Kfz.-Stellplätzen, Fl. Nrn. 3 und 5/12 Gem. Zankenhausen, Pleitmannswanger Str. 5
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 07.08.2024 erteilt.



Bauantrag: Dachanhebung mit Ausbau und Errichtung eines Kamins
Schubertstr. 3, Fl. Nr. 366, Gem. Türkenfeld
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 16.08.2024 erteilt.

Antrag auf Vorbescheid: Neubau von zwei Doppelhaushälften und vier Apartments
Aresinger Str., Fl. Nr. 1368/7, Gem. Türkenfeld
Der Antrag wurde mit Bescheid vom 29.08.2024 abgelehnt.

Bauantrag: Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage und 3 PKW-Stellplätzen,
Fl. Nr. 1354/2 Gem. Türkenfeld, Bahnhofstr. 18
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 29.08.2024 erteilt.

Datenstand vom 04.11.2024 08:47 Uhr