Gemeindliches Abwassernetz / hier: Vergabebeschluss für die Arbeiten zur zwingend notwendigen Ertüchtigung der Druckleitung Pumpstation Echinger Straße <=> Peutenmühle


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.07.2024 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.10.2024 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Juli-Sitzung 2024 die Umsetzung der als alternativlos erscheinenden Maßnahme beschlossen. Die Kostenschätzung belief sich zum damaligen Zeitpunkt auf 290 TEUR.

Im Rahmen der darauffolgenden Ausschreibung der Arbeiten ergab sich folgendes Bild:

Angeschriebene Anbieter: 17
Abgegebene Angebote: 4

Bieter 1: 327.059,12 €
Bieter 2: 341.105,68 €
Bieter 3: 349.164,83 €
Bieter 4: 384.366,38 €

Günstigster Bieter: Firma Strommer GmbH mit 327.059,12 €.
Nachrichtlich: Der teuerste Bieter lag bei knapp 385 TEUR. 

Damit liegen die zu erwartenden Kosten nochmals höher als die vom beauftragten Ingenieurbüro urspr. geschätzten Kosten (= +37 TEUR bzw. +12,7%). Nachdem der Gemeinderat der Verwaltung ein Budget in Höhe der Kostenschätzung an die Hand gegeben hat, ist eine erneute Beschlussfassung durch das Gremium erforderlich. 


Hinzu kommen die sich an den Baukosten orientierenden Planungs- bzw. Ingenieurbüro-Kosten i. H. v. ca. 50 TEUR. Darin enthalten sind auch die Kosten für die Bauüberwachung, Bauabrechnung und Gewährleistungsüberwachung.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Angebotssumme: ~ 327 TEUR + Planungskosten

Auswirkungen auf die Abwassergebühren:
Die heute zur Entscheidung vorgelegte zwingend notwendige Maßnahme wird sich in der nächsten regulären Kalkulation der Abwassergebühren (geplant im Jahr 2025 mit Wirksam-Werden ab 01.01.2026) auswirken. Es wird davon ausgegangen, dass ein Teil im Verwaltungs- und ein anderer Teil im Vermögenshaushalt abzubilden ist.  

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an den im Sachvortrag genannten Billigst-Bieter und genehmigt die im Sachvortrag genannten Planungskosten wie dargestellt. 

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an den im Sachvortrag genannten Billigst-Bieter und genehmigt die im Sachvortrag genannten Planungskosten wie dargestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2024 11:07 Uhr