Bauantrag: Neubau eines EFH mit 2 PKW-Stellplätzen Mozartstraße 4b, Fl. Nr. 237/3, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.10.2024 ö 15

Pressetaugliche Texte

Das 457 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.

Für das Grundstück wurde mit Bescheid vom 19.07.2023 bereits ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage genehmigt. Aufgrund einiger Veränderungen und Wechsel des Grundstückseigentümers wurde nun ein neuer Bauantrag mit leicht geänderten Maßen eingereicht.




Das Gebäude hat eine Grundfläche von 7,94 mx 10,04 m.
Die traufseitige Wandhöhe beträgt 6,09 m und die Firsthöhe 7,91 m.




Die GRZ I beträgt 0,175 und die GRZ II 0,34. Die GFZ liebt bei 0,35.
Das Satteldach ist mit einer Dachneigung von 25° geplant.



Auf dem Grundstück werden zwei Stellplätze sowie die Abstandsflächen nachgewiesen.


Nach Meinung der Verwaltung werden alle relevanten Parameter des Bebauungsplans eingehalten.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 PKW-Stellplätzen, Mozartstraße 4b, Fl. Nr. 237/3, Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 PKW-Stellplätzen, Mozartstraße 4b, Fl. Nr. 237/3, Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2024 11:07 Uhr