Bauantrag: Anbau eines Wintergartens an das bestehende EFH, Burgbachstraße 40, Fl. Nr. 301/20, Gem. Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.10.2024 ö 16

Pressetaugliche Texte

Das 600 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Härtl“.




Geplant ist die Errichtung eines kalten Wintergartens mit einer Fläche von 13,76 m² und einer Höhe von 2,63 m.

Die Errichtung ist größtenteils auf der bereits vorhandenen Terrasse geplant.
Die GRZ I erhöht sich auf 0,19, die GRZ II auf 0,28 und die GFZ 0,32.

Das Bauvorhaben überschreitet die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze um 0,99 m.
Die restlichen Festsetzungen werden eigehalten.

Im Jahre 2008 wurde für das Grundstück bereits eine isolierte Befreiung zur Baugrenze für die Errichtung einer Terrassenüberdachung erteilt.

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen sowie die Zustimmung zur Befreiung erteilt werden.




Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Einfamilienhaus, Burgbachstraße 40, Fl. Nr. 301/20, Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Die Zustimmung zur Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze um 0,99 m wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Einfamilienhaus, Burgbachstraße 40, Fl. Nr. 301/20, Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Die Zustimmung zur Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze um 0,99 m wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2024 11:07 Uhr