Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Eching am Ammersee; Aufstellung des Bebauungsplanes „Windacherstraße West“, Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Anlass für die Erstellung des Bebauungsplans war die informelle Anfrage des Grundstückseigentümers auf dem Grundstück mit den Fl. Nrn. 348, 348/1, 348/3, 348/5,
349 und 349/3 anstelle von zwei Bestandsgebäuden zwei Mehrfamilienhäuser zu errichten. Auch auf den übrigen Grundstücken möchte die Gemeinde die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im einem geordnetem Umfang ermöglichen. Dabei sollen bestehende Raumkanten berücksichtigt und das Ortsbild erhalten bleiben. Ziel des Bebauungsplans ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gebietsverträgliche Nachverdichtung und Neustrukturierung zu sichern.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Die Planunterlagen sind während der o. g. Auslegungsfrist im Internet unter dem folgenden Link einsehbar: https://www.eching-ammersee.de/bauen-woh-nen/bebauungsplaene-in-aufstellung
Bauantrag: Wohnraumerweiterung/Umnutzung DG Speicher in Wohnen, Errichten eines Panoramafensters (Gaube), Dacherneuerung und Firsterhöhung, Fl. Nr. 232/5 Gem. Türkenfeld, Mozartstraße 1
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 19.09.2024 abgelehnt.
Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines EFH, Beethofenstraße 5, Fl. Nr. 226/5, Gem. Türkenfeld
Der Antrag hat sich durch Rücknahme vom 22.09.2024 erledigt.
Bauantrag: Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses um eine weitere Wohneinheit und Errichtung von 3 PKW-Stellplätzen , Fl. Nr. 310/4 Gem. Türkenfeld, Richard-Wagner-Straße 8
Der Antrag hat sich durch Rücknahme am 08.10.2024 erledigt.