Gemeindefinanzen / Gesamthafter Blick auf die Projekte der kommenden Jahre inkl. Bewertung und ggf. Priorisierung sowie Aufzeigen von grundsätzlichen Möglichkeiten der Finanzmittelbeschaffung
vgl. heutige Vorstellung als eigenen TOP in öffentlicher Sitzung
Gemeindliche Baugrundstück in der Weißenhornstraße (Fl. Nr. 259/100, 259/102, 259/102) / hier: Genehmigung einer Urkunde bzgl. des Verkaufs der Flächen inkl. Regelung zum Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht
Der Gemeinderat hat die vorgelegte Urkunde genehmigt.
Baugebiet "Saliterstraße NORD" / hier: Genehmigung der Vertragsmappe "Erschließung Baugebiet Saliterstraße Nord in Türkenfeld"
Gefasst wurden vier Beschlüsse:
A
Der Gemeinderat hat vom Inhalt der Vertragsmappe („Gemeinde ⬄ Wipfler Plan) genaue Kenntnis genommen und genehmigt diese in allen Teilen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Vereinbarungen bzw. Verträge zu unterzeichnen bzw. Erklärungen abzugeben.
B
Ebenfalls wird der Bürgermeister zum Abschluss notwendiger Finanzierungsvereinbarungen mit ermächtigt, was ausdrücklich notwendige Bürgschaften/ Garantien für alle Kosten der Erschließung ggü. der Raiffeisenbank Westkreis FFB eG einschließt. Grundlage hierfür ist die im Rahmen der heutigen Sitzung vorgestellte Kostenaufstellung.
C
(=> GR G. Müller ist persönlich beteiligt bei diesem Beschlussteil)
Der Bürgermeister wird darüber hinaus ermächtigt, den Anhang zur bereits notariell niedergeschriebenen Kostenübernahmeregelung i. B. auf die in der vorgelegten Fassung zu unterzeichnen.
D
Des Weiteren wird der Bürgermeister ermächtigt, Zuschussanträge für Hochwasserschutzmaßnahmen zu stellen, sofern hiervon Bestandsbebauungen profitieren. Der Gemeinderat beschließt in diesem Kontext ausdrücklich die anteilige Übernahme der Kosten für Hochwasserschutzmaßnahmen, die nicht auf das Gebiet „Saliter NORD“ umgelegt werden, weil anteilig bestehenden Bebauungsstrukturen zuzurechnen.
Annahme einer möglichen Schenkung im Zusammenhang mit dem sog. „Bürgersolardach“ auf der Grund- und Mittelschule / hier: Beratung und Beschlussfassung im Vorfeld der geplanten Gesellschafterversammlung
Gefasst wurde folgender Beschluss:
Der Gemeinderat dankt den Verantwortlichen des Bürgersolardachs auf der Grund- und Mittelschule für die Bereitschaft, die Anlage zum 01.01.2025 der Gemeinde zu schenken. Der Gemeinderat beschließt, die Schenkung anzunehmen. Gleichzeitig erkennt der Gemeinderat an, dass die Betreiber des Bürgersolardachs mit Übergabe der Anlage an die Gemeinde keinerlei Pflichten ggü. der Gemeinde mehr haben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, auf Verlangen entsprechende Vereinbarungen zu unterzeichnen.