Bauantrag: Neubau eines Doppelhauses mit 4 PKW-Stellplätzen, Beethovenstraße 5, Fl. Nr. 226/5 Gem. Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2024 ö 8

Pressetaugliche Texte

Das 777 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.

Geplant ist die Errichtung eines Doppelhauses.


Die bestehenden Gebäude auf dem Grundstück sollen abgerissen werden.

Das neue Gebäude soll eine Grundfläche von 165 m² (11 m x 15 m) aufweisen.
Die GRZ I liegt bei 0,26, die GRZ II bei 0,41 . 

Das Gebäude soll eine Wanhöhe von 6,50 m eine Firsthöhe von 10,35 m. Das Satteldach wird mit einer Dachneigung von 35 ° errichtet. 









Die Abstandsflächen kommen auf dem Grundstück zum liegen.
Es werden 4 Stellplätze nachgewiesen.


Aus Sicht der Verwaltung werden alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten. Das gemeinldiche Einvernehmen kann erteilt werden.



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Beethovenstraße 5, Fl. Nr. 226/5, Gem. Türkenfeld wurde nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Beethovenstraße 5, Fl. Nr. 226/5, Gem. Türkenfeld wurde nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2025 10:22 Uhr