Bauantrag: Anbau einer Gebäudeerweiterung als Schleuse an eine bestehende Halle, Moorenweiser Str. 50 a, Fl. Nr. 971/2, Gem. Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2024 ö 10

Pressetaugliche Texte

Das 5.078 m² große Grundstück bzw. das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist deshalb gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. 


Auf dem Grundstück befinden sich bereits einige Baukörper, welche bisher nicht genehmigt sind. Diese werden in den Berechnungen nicht dargestellt.

Das Vorhaben zum Anbau einer Gebäudeerweiterung als Schleuse wurde vorab kurz mit dem Landratsamt besprochen. Da das beantragte Vorhaben im Verhältnis zur genehmigten Bestandshalle deutlich untergeordnet ist und der funktionale Zusammenhang zwischen Gebäude und Betrieb ausreichend dargelegt wurde, kann nach erfolgter Vorabstimmung mit dem LRA für dieses Vorhaben eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden. 

Die geplante Schleuse soll eine Grundfläche von 6,50 m x 10, 28 m und eine Höhe von 5,22 m aufweisen. Die Dachneigung beträgt 5°.











Im Außenbereich können gem. § 36 Abs. 2 BauGB sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. 
Das Landratsamt wird die Privilegierung im weiteren Verfahren detailliert prüfen.


Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteil werden.


Langfristiges Konzept zur Geländeneugestaltung:



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Anbau einer Gebäudeerweiterung als Schleuse an eine bestehende Halle auf dem Grundstück Fl. Nr. 971/2, Moorenweiser Str. 50 a, Gem. Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Anbau einer Gebäudeerweiterung als Schleuse an eine bestehende Halle auf dem Grundstück Fl. Nr. 971/2, Moorenweiser Str. 50 a, Gem. Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2025 10:22 Uhr