Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Echinger Wegäcker“, wobei der Gemeinderat die Weichen für eine grundlegende Überarbeitung des Bebauungsplans gestellt hat.
Das bestehende Wohnhaus soll aufgestockt werden (rot dargestellt), um eine weitere Wohneinheit
im OG und DG zu schaffen.
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung 31.01.2024 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Bauantrag wurde damals wegen nicht Genehmigungsfähigkeit in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung vom Antragsteller zurückgenommen.
Folgende Änderungen wurden nun zum damaligen Bauantrag vorgenommen:
- Die Firsthöhe wurde an der westlichen Grundstücksgrenze abgesenkt.
- Die Wandhöhe wurde an der westlichen Grundstücksgrenze abgesenkt.
- An der westlichen Grundstücksgrenze soll eine Anböschung erfolgen. Die beteiligte Nachbarin hat dem zugestimmt
- Im Norden (zur Straße) werden alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten.
- Im Süden ist planungstechnisch auch eine Anböschung vorgesehen.
Durch die o.g. Änderungen ergeben sich folgende neuen Maße:
Das Grundstück hat eine Größe von 1.066 m². Die Grundfläche des Wohnhauses
beträgt 183,78 m². Die GRZ I beträgt 0,20. Die GRZ II beträgt 0,28. Das Gebäude ist mit zwei Vollgeschossen (GFZ 0,50) geplant. Die im Süden entstehende 3-Geschossigkeit soll durch mehrere Rücksprünge sowie einer Anböschung entschärft werden.
Die neue Firsthöhe liegt im Westen bei 9,83 m und im Osten bei 10,50 m.
Die Wandhöhe im Norden liegt bei 6,40 m und im Süden aufgrund der Hanglage bei 7,79 m.
Zusätzlich zur bestehenden Garage werden auf dem Grundstück 3 PKW-Stellplätze hergestellt. Sie entsprechen der gemeindlichen Stellplatzsatzung.
Die Abstandsflächen kommen gem. Bauantrag auf dem Grundstück zu liegen.
Für das Vorhaben wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ in Bezug auf die südliche Wandhöhe beantragt. Der Bebauungsplan gibt eine maximale Wandhöhe von 6,50 m vor. Diese wird im Süden um ca. 1,29 m nicht eingehalten.
Diese wird u.a. aufgrund der extremen Hanglage in diesem Bereich herbeigeführt.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die umliegende Bebauung ein. Vor dem Hintergrund der genannten Präzedenzfälle (mit 3-Geschossigkeit) und aus städtebaulichen Gesichtspunkten ist die Abtreppung am Hangverlauf der Südseite eine vertretbare Planungsvariante. Eine genaue Prüfung erfolgt jedoch durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck als Genehmigungsbehörde.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Aufstockung eines best. Wohnhauses und Errichtung von 3 PKW-Stellplätzen auf der Fl. Nr. 310/4 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und zur beantragten Befreiung wird nach § 36 BauGB erteilt.