Grundstücksangelegenheiten / hier: Ankauf einer circa 30m² großen Fläche aus Flurnummer 527/5 (Pleitmannswang) zur Realisierung einer barrierefreien Bushaltestelle; Genehmigung der notariellen Urkunde
Beschluss:
Der Gemeinderat hat vom Inhalt der beigefügten Urkunde UVZNr. 279 R / 2025 des Notars Armin Riedel genaue Kenntnis genommen und genehmigt diese in allen Teilen.
Abs.Erg. 13 : 0
Grundstücksangelegenheiten / hier: Verkauf einer Teilfläche FL. Nr. 285 von ~1.650m² der neu ausgewiesenen Gewerbefläche "An der Kälberweide II" an Hr. XY zur Nutzung durch die YZ GmbH; Genehmigung der notariellen Urkunde UVZNr. 280 R / 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat hat vom Inhalt der beigefügten Urkunde UVZNr. 280 R/2025 des Notars Armin Riedel genaue Kenntnis genommen und genehmigt diese in allen Teilen.
Abs.Erg. 13 : 0
Grundstücksangelegenheiten / Verkauf gemeindliche Fläche Fl. Nr. 1336 (Gem. Türkenfeld) / hier: Sachstandsbericht und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt – aufbauend auf dem Grundsatzbeschluss aus dem Herbst 2024 – die Veräußerung der Fläche wie im Sachvortrag dargestellt.
Abs.Erg. 13 : 0
Grundstücksangelegenheiten / hier: Einleitung eines Verfahrens zur Prüfung der Bebaubarkeit/ Verwertbarkeit des gemeindeeigenen Grundstücks Fl. Nr. Bebaubarkeit Fl. Nr. 403/43 (Gem. Türkenfeld)
Beschluss:
Der Gemeinderat beabsichtigt, das gemeindeeigene Grundstück (Fl. Nr. 403/43) zu veräußern und beauftragt die Verwaltung, alle (baurechtlich) notwendige Schritte in die Wege zu leiten und – sofern notwendig – eine Änderung des Bebauungsplans in öffentlicher Sitzung zur Abstimmung zu stellen.
Abs.Erg. 13 : 0
Baugebiet "Saliterstraße NORD" / hier: Vorschlag für eine Aufteilung der entstehenden Bauparzellen zwischen Gemeinde und Hr. DE
Beschluss:
A) Der Gemeinderat beschließt den im Sachvortrag dargestellten Verteilungsvorschlag inkl. der variabel zuteilbaren Grundstücke. Dieser ist damit Grundlage für alle weiteren Schritte.
B) Die Verwaltung wird beauftragt, Anfang ein zweistufiges öffentliches Interessensbekundungsverfahren für die der Gemeinde voraussichtlich zufallenden Parzellen zu initiieren.
Abs.Erg. 13 : 0
Errichtung einer PV-Anlage auf dem in Teilen denkmalgeschützten Linsenmann-Gebäude / Umsetzung eines de facto Mieterstrommodells / hier: Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Errichtung der Anlagenteile wie im Sachvortrag dargestellt und die Beauftragung der Verwaltung, die notwendigen Aufträge zu vergeben.
2. Dem Mieterstrommodell zwischen der Gemeinde und dem Mieter XY des Linsenmanngebäudes zuzustimmen, wobei eine Preisgleitklausel vereinbart werden soll
Abs.Erg. 13 : 0